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SchUM-Welterbeantrag: Letzte Hürde vor offizieller Antragstellung. Staatssekretär Alt informiert sich in Speyer

Bei einem Besuch der Synagoge, Frauenschul und Mikwe heute in Speyer informierte sich Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur und Regierungsbeauftragter für das UNESCO-Welterbe Rheinland-Pfalz über den aktuellen Sachstand des geplanten UNESCO-Welterbeantrages für die SchUM-Städte Speyer, Worms und Mainz. Morgen, am 14. September 2019 wird der Welterbe-Antrag „Die SchUM-Stätten Speyer, Worms und Mainz“ beim Welterbe-Zentrum in Paris zur Vollständigkeitsprüfung eingereicht. In dieser freiwilligen Vollständigkeitsprüfung prüft das Welterbezentrum, ob die eingereichten Antragsunterlagen vollständig, alle Vorgaben erfüllt und die erforderlichen Karten in den richtigen Formaten und mit allen erforderlichen Angaben vorhanden sind. Die Prüfung ist die letzte Hürde vor der offiziellen Antragstellung, die im Januar 2020 erfolgen soll. Zum 31. Januar 2020 wird das Land Rheinland-Pfalz dann bei der UNESCO den Welterbe-Antrag einreichen.
Kulturstaatssekretär Denis Alt informiert sich mit Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler vor Ort, (c) MWWK

„Nach vielen Jahren der Vorbereitung sind wir nun auf der Zielgeraden und werden morgen den UNESCO-Welterbeantrag für die SchUM-Stätten dem Welterbe-Zentrum in Paris zur Vollständigkeitsprüfung vorlegen. Mit dem SchUM-Welterbeantrag werden wir die einzigartige Bedeutung des jüdischen Erbes am Rhein herausstellen. Der Gemeindeverbund dreier jüdischer Gemeinden ist in dieser Form einzigartig. Die gemeinsam in den drei Gemeinden beschlossenen Rechtssatzungen und begründeten Traditionen entwickelten eine weitreichende Ausstrahlung für das aschkenasische Judentum, die teilweise bis heute wirksam sind. Die vorliegenden Ergebnisse der wissenschaftlichen Expertisen bekräftigen unsere Einschätzung, mit den SchUM-Stätten ein außergewöhnliches Welterbe in Rheinland-Pfalz zu haben“, betonte Alt.

Seit 2006 engagiert sich das Land Rheinland-Pfalz für die Anerkennung der mittelalterlichen Synagogen, Ritualbäder (Mikwen) und Friedhöfe als UNESCO-Welterbe, die für das aschkenasische Judentum prägend waren. Eine Arbeitsgruppe aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern insbesondere der Universitäten Heidelberg und Trier, der GDKE, dem SchUM-Verein e.V. sowie dem Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (MWWK) hat seit 2016 den SchUM-Welterbeantrag in Abstimmung mit den Städten Speyer, Worms und Mainz sowie der jüdischen Gemeinde Mainz/Worms erarbeitet.

Nach Abgabe findet 2020 dann die Beurteilung des Antrags durch die zuständigen Gremien von ICOMOS statt. Die Nominierungsunterlagen werden mit Fokus auf den außergewöhnlichen universellen Wert auf die Schlüssigkeit des Antrages geprüft. Die Besichtigung vor Ort im September 2020 wird anschließend von Sachverständigen durchgeführt, die über praktische Erfahrungen im Bereich Verwaltung, Erhaltung und Echtheit einzelner Güter verfügen und eine sachgerechte Bewertung der Verwaltungspläne, der Erhaltungskonzepte etc. vornehmen können. Die verschiedenen Berichte werden im November 2020 im ICOMOS-Welterbe-Ausschuss beraten und es wird eine einheitliche Empfehlung zur Nominierung formuliert.

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