Zusammen mit dem Kulturberater Roderick Haas wird Kulturminister Konrad Wolf Fragen der Kulturschaffenden beantworten. Das Gesprächsformat soll am Samstag, 4. April 2020, von 12:00 bis 14:00 Uhr stattfinden. Per Telefon können Künstlerinnen und Künstler ihre Fragen zum Hilfsprogramm in der Corona-Krise an den Minister und unseren Experten richten. Der Minister ist am Samstag unter der Nummer 0176/23 26 34 83 zu erreichen.
„Unsere Hilfsmaßnahmen für Kulturschaffende in Rheinland-Pfalz sind breit aufgestellt. Gern stehe ich hier mit Rat und Tat zur Verfügung. Deshalb biete ich die Möglichkeit, sich direkt mit Fragen an uns als Ansprechpartner zu wenden. Gerne erklären wir die zwei Bausteine unseres Hilfspaketes und welche Maßnahmen sich darüber hinaus für Künstlerinnen und Künstler eignen“, so Wolf.
Zusammen mit dem Bund waren umfassende wirtschaftliche Hilfen ausgearbeitet worden, bei denen auch die Angehörigen der Kulturszene mitbedacht wurden. Das Programm stützt sich auf zwei Säulen: Finanzielle Hilfen bei den betrieblichen Kosten und finanzielle Unterstützung bei den Lebenshaltungskosten.
Für die betrieblichen Ausgaben greift das Soforthilfeprogramm des Bundes ergänzt und verstärkt durch den „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“. So kann etwa für die Miete von Betriebsräumen wie Ateliers, Werkstätten und Proberäume finanzielle Hilfe beantragt werden. Bei den Lebenshaltungskosten werden die Kulturschaffenden durch die Grundsicherung unterstützt, die in einem vereinfachten Verfahren beantragt werden kann. Es findet eine Übernahme der tatsächlichen Mietkosten (Nettomiete, Nebenkosten, Heizkosten) und der Sozialversicherung statt.
Darüber hinaus hat das Kulturministerium beschlossen, die Förderbedingungen aufgrund der Corona-Krise anzupassen. Um die Kulturszene zu entlasten, werden Projektförderungen des Landes bis zum Ende des Jahres verlängert. Das gibt den Veranstalterinnen und Veranstaltern die Chance, Veranstaltungen zu verschieben, anstatt sie abzusagen. Ebenso müssen grundsätzlich keine Fördergelder für entfallene Events an das Land zurückgezahlt werden, wenn die Kosten die angefallen sind, höher als die Förderung des Landes sind. Bereits getätigte und nicht mehr abwendbare Ausgaben kann der Zuwendungsempfänger im Verwendungsnachweis als Ausgaben geltend machen.
Bei weiteren Fragen können sich Betroffene auch an ihre jeweiligen Interessensverbände sowie an die Ansprechpartner der Kulturszene im Land wenden. Die beiden Kulturberater Dr. Björn Rodday (nördliches Rheinland-Pfalz) und Roderick Haas (südliches Rheinland-Pfalz) bieten umfassende Beratung für Kulturschaffende an. Ansprechpartnerin für die Kulturelle Bildung ist Christina Biundo von der Servicestelle Kulturelle Bildung in Trier.
Die Ansprechpartnerinnen und -partner sind wie folgt erreichbar:
Dr. Björn Rodday
Tel.: 0170/78 06 04 4
Mail: rodday(at)kulturbuero-rlp.de
Roderick Haas
Tel: 0176/23 26 34 83
Mail: roderick.haas@kulturnetzpfalz.de
Christina Biundo
Tel. 0651/7183415
Mail: service(at)skubi.com