| Hochschulen

Staatssekretär Denis Alt: Land unterstützt Hochschulen mit 40,7 Millionen Euro zum Ausgleich der energiebedingten Mehrkosten

Seit Beginn des Ukrainekriegs und den damit einhergehenden drastischen Energie-preissteigerungen steht das Wissenschaftsministerium mit den Hochschulen im Land über die energiebedingten Mehrkosten im Austausch. Das Ziel dabei ist, einen sachgerechten, standortorientierten und an der Betroffenheit der jeweiligen Hoch-schule ausgerichteten Kostenausgleich zu schaffen.

„Wir stehen an der Seite der Hochschulen und lassen sie nicht alleine bei der Bewältigung der enorm gestiegenen Energiepreise. Mit unserer Vorsorge im Landeshaushalt haben wir frühzeitig und als erstes Bundesland den Hochschulen das Signal geben können, dass sich das Land des Energiepreis-Problems annimmt. Und so stellt die Regierung den Hochschulen und der Unimedizin für die Jahre 2022 und 2023 insgesamt 40,7 Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung, um die Mehrausgaben für Strom und Gas decken zu können“, kündigte Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, heute an. Entlastet werden auch die Studierendenwerke, soweit sie über Energieverträge der Hochschulen abgerechnet werden.

In Abstimmung mit den Hochschulen wurde ein Mechanismus zur Verteilung der Mittel erarbeitet, der sich an den Preissteigerungen im Vergleich zum Basisjahr 2019 orientiert. Das Jahr 2019 wurde gewählt, da es das letzte vorpandemische und Vorkriegsjahr darstellt, in dem die Hochschulen im vollumfänglichen Präsenzbetrieb waren. Der vereinbarte Verteilmechanismus auf Basis der Verbrauchsmengen 2019 gewährleistet, dass Einsparbemühungen nicht sanktioniert, sondern motiviert werden, da die Kostenausgleiche nicht mengen-, sondern ausschließlich preisorientiert erfolgen. Erzielte Energieeinsparungen gegenüber 2019 verbleiben bei den Hochschulen. Dieses Geld wiederum können die Hochschulen nutzen, um andere inflationsbedingte Preissteigerungen auszugleichen. Energieverbräuche und Mehrbelastungen für neue Flächen und Großgeräte bzw. deren Zusatzbelastungen durch die Energiepreisanstiege werden beim verabredeten Verteilmechanismus mitberücksichtigt. Dies gilt auch für lokale Besonderheiten wie etwa die Inbetriebnahme des Blockheizkraftwerks an der RPTU in Kaiserslautern.

„Im Namen der rheinland-pfälzischen Universitäten und Hochschulen bedanke ich mich für die Unterstützung des Landes zur Bewältigung der energiebedingten Mehrkosten. Diese konkrete Maßnahme hat allen Standorten sehr geholfen. Zugleich hat uns die außergewöhnliche Situation die zentralen Innovationsfelder im Infrastrukturbereich aufgezeigt. Für die Reduktion des Energieverbrauchs und die Erzeugung erneuerbarer Energien gibt es bereits viele Vorschläge und ausgearbeitete Konzepte. Auch hier muss die Umsetzung nun schneller erfolgen. Der auf nationaler Ebene vom Wissenschaftsrat im Jahr 2022 bezifferte Investitionsstau beläuft sich im Hochschulwesen (ohne Medizin) auf ca. 60 Milliarden Euro. Das Thema „Energetische Sanierung und Neuausrichtung“ muss an die erste Stelle der To do-Liste“, so der Vorsitzende der Landeshochschulpräsidentenkonferenz (LHPK) und Präsident der Universität Trier, Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Jäckel.

Wegen der sehr dynamischen Entwicklung der Strom- und Gaspreise rechnen die Hochschulen nach einer im März 2023 erfolgten Aktualisierung des Prognosemodells und der Abrechnungsdaten derzeit mit Zusatzausgaben in Höhe von 16,1 Millionen Euro für 2022 und 39,8 Millionen Euro in 2023, insgesamt 55,9 Millionen Euro in beiden Jahren. Das bedeutet, dass durch die Kombination der Mittel aus dem Landeshaushalt und der Bundesmittel aufgrund der Softorthilfen für Gas und Wärme sowie der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen eine Deckung der erwarteten Preissteigerungseffekte vollständig möglich ist.

Im Detail: Bereits im Dezember 2022 wurden den rheinland-pfälzischen Hochschulen 7 Millionen Euro in einem ersten Ausgleichsschritt zugewiesen.

Darüber hinaus zeigte sich, dass die Entlastungswirkung der Bundeshilfen (Soforthilfen und Energiepreisbremsen) nach aktueller Vorausschau insgesamt 20 Millionen Euro in 2022 und 2023 betragen wird. Die verbleibenden Kosten der Hochschulen zur Deckung ihrer Ausgaben für Energie in diesem Zeitraum betragen noch 28,9 Millionen Euro. Diese werden in einem zweiten Ausgleichsschritt durch Landesmittel vollständig kompensiert. „So entstehen den Hochschulen keine Mehrausgaben durch Energiekosten in den Jahren 2022 und 2023, vorausgesetzt natürlich, die Preisentwicklung bleibt stabil“, sagte Staatssekretär Denis Alt. Die finanziellen Mittel des Landes werden Hochschulen frühzeitig und in Gänze zur Verfügung gestellt. Damit wird Verbindlichkeit und Planungssicherheit geschaffen.

Auch im Jahr 2024 werde dieser gemeinsame Prozess mit Blick auf die Preis- und Verbrauchssituation fortgesetzt. „Wir bleiben in enger Abstimmung mit den Kanzlerinnen und Kanzlern der Hochschulen und werden eine intelligente Verteilung einer neuen Ausgleichszahlung für 2024 in Höhe von 32 Millionen Euro erneut gemeinsam erarbeiten“, so Alt.

Im Zuge dieses Prozesses wurde auch für die Energiemehrkosten der Universitätsmedizin Mainz eine Lösung gefunden: Bereits in 2022 hatte die Landesregierung 2 Millionen Euro Energiepreisausgleich an die Universitätsmedizin gezahlt. Aktuell sind die Preise so, dass der Bereich Forschung und Lehre der Universitätsmedizin für 2023 mit Mehrkosten für Energie gegenüber dem Niveau vor dem Ukrainekonflikt in Höhe von 2,85 Millionen Euro rechnen muss. Bereits im letzten Jahr hatte die Landesregierung zugesagt, hiervon 2 Millionen Euro auszugleichen. Nun steht fest, dass auch die verbleibenden 850.000 Euro vom Land übernommen werden können. „Mit dieser Zusage wird vermieden, dass, wie in der Vergangenheit befürchtet, befristet beschäftigtes Personal nicht gehalten werden kann auf Grund von Mittelkürzungen durch die Energiepreissteigerungen. Es freut mich sehr, dass wir dem entgegenwirken konnten“, sagte Alt abschließend.

#Themen

Hochschulen

Teilen

Zurück