„Nicht zuletzt die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche hohe Bedeutung die psychotherapeutische Versorgung der Gesellschaft, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, einnimmt. Die Landesregierung strebt hier, mit der Unterstützung der Hochschulen, beim Aufbau des Psychotherapiestudiums weitere Verbesserungen an. Eine gute gesundheitliche Versorgung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere im psychothe-rapeutischen Bereich, muss auch zukünftig gesichert sein“, so Dr. Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit.
Bereits im Wintersemester 2020/2021 wurden mit zusätzlichen Personal- und Sachmitteln aus dem Haushalt 2021 an den Universitäten Mainz, Trier und Koblenz-Landau (Campus Landau) die neuen Bachelorstudiengänge gestartet. Nun folgt der Aufbau der neuen Masterstudiengänge „Psychotherapie“. Dafür werden diesen drei Universitäten insgesamt 8,5 neue Stellen mit Budget zur Besetzung in diesem Jahr zugewiesen. Um den Hochschulen Planungssicherheit für die Einrichtung der Masterstudiengänge zu geben, sind im Haushalt 2022 weitere 22,25 Stellen zur Besetzung in 2023 etatisiert. Damit wird den drei Universitäten ermöglicht, die Stellen bereits in 2022 auszuschreiben und sie Anfang 2023 frühzeitig zu besetzen, damit der Lehrbetrieb in den neuen Masterstudiengängen ab dem WS 2023/2024 aufgenommen werden kann. Zudem erhält die Universität Trier Sachmittel für Miete und Bewirtschaftung von Räumen in Höhe von 46.000 Euro.
Darüber hinaus fördert das Land auch die Einrichtung einer neuen Forschungs- und Lehrambulanz für Neuropsychologie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, die sowohl für die Lehre als auch für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit erworbener Hirnschädigung einen wichtigen Beitrag leisten kann. Dafür werden der Universität u.a. Sachmittel für Tutorien, Mietkosten und Umbaukosten in Höhe von 278.000 Euro zur Verfügung gestellt. Für die Ausbildung und Gewinnung von therapeutischem Nachwuchs im Bereich der klinischen Neuropsychologie wird damit erstmalig ein universitärer Standort in Rheinland-Pfalz aufgebaut.
Das Bundesgesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung (PsychThG) vom 15. November 2019 löst das Psychotherapeutengesetz aus dem Jahr 1998 ab. Damit müssen die Universitäten ein Direktstudium zur Ausbildung in der Psychotherapie anbieten. Es gliedert sich in ein dreijähriges Bachelor- und ein zweijähriges Masterstudium und wird mit einer staatlichen psychotherapeutischen Prüfung abgeschlossen. Das Gesetz ist bereits zum 1. September 2020 in Kraft getreten. Folglich waren die Universitäten verpflichtet, als ersten Schritt die neuen Bachelorstudiengänge bereits zum Wintersemester 2020/2021 anzubieten. Der zweite Schritt stellt die Einführung der neuen Masterstudiengänge dar. Er ist das Kernstück der Reform, da erstmalig eigenständige psychotherapeutische konsekutive Masterstudiengänge zum Wintersemester 2023/2024 angeboten werden. Damit wird sichergestellt, dass die Studierenden, die die neuen Bachelorstudiengänge abschließen, ihr Studium fortführen können.