Nach Austausch und Abwägung der Argumente votierten die Expertinnen und Experten für eine künftige enge Abstimmung der beiden Anträge mit einem jeweils eigenständigen Antragsverfahren beider Länder.
Hoff und Wolf dankten den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern für das Er-gebnis ihrer Expertise, die nicht nur für das weitere Vorgehen der beiden Länder, sondern auch für die Kultusministerkonferenz relevant ist.
Die Einzelnominierungen in ihrem gegenwärtigen Zuschnitt seien „konzeptionell konsistenter, überzeugender und auch für das weitergehende Verständnis von jüdischem Erbe in Deutschland umfassender dargestellt“ und „damit für die Aufnahme in die Welterbeliste zielführender als eine serielle Nominierung“, so die Begründung der Expertenkommission für die getroffene Entscheidung.
„Auch wenn das Bemühen Thüringens, die beiden Anträge sowohl der SchUM-Städte als auch Erfurts zusammenzuführen, nicht gelungen ist, ist das Ergebnis des Expertengesprächs wichtig, denn die Relevanz des ‘Religiösen Erbes im Hinblick auf jüdische Stätten‘, für das Erfurt steht, wurde deutlich betont. Der Freistaat Thüringen wird nicht nur den Erfurter Antrag auf Basis des Votums des Expertengesprächs mit aller Kraft unterstützen, sondern auch die Bewerbung der SchUM-Städte wohlwollend begleiten, weil es nicht um ein Gegeneinander der vier Städte geht, sondern um die Hervorhebung des reichhaltigen jüdischen Erbes in Deutschland.“ führte der Thüringer Kulturminister Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff aus.
Der rheinland-pfälzische Kulturminister Konrad Wolf betonte: „Einer gemeinsamen Bewerbung der SchUM-Städte mit Erfurt stand die rheinland-pfälzische Landesregie-rung von Anfang an aufgeschlossen gegenüber. Der wissenschaftliche Austausch zwischen beiden Ländern war stets konstruktiv und zielte darauf ab, den außerge-wöhnlichen universellen Wert jüdischen Erbes sichtbar zu machen. Daher wünsche ich Erfurt und den SchUM-Städten bei ihrer UNESCO-Bewerbung gleichermaßen viel Erfolg.“