„Rheinland-Pfalz ist reich an kulturellem Erbe. Über insgesamt vier Welterbestätten verfügen wir. Damit übernehmen wir Verantwortung, das Welterbe für unsere Nachwelt zu erhalten und allen Menschen zugänglich zu machen. Wir würden uns freuen, weitere herausragende und aussichtsreiche Kulturstätten in das anspruchsvolle Verfahren der UNESCO einbringen zu können“, so der rheinland-pfälzische Regierungsbeauftragte für das Welterbe, Staatssekretär Denis Alt.
Die Kulturministerkonferenz hat im Herbst die Fortschreibung der Tentativliste zum UNESCO-Welterbe zum 1. Februar 2024 beschlossen. Auf diesen sogenannten Tentativlisten sammeln jene Staaten, die die UNESCO-Konvention unterzeichnet haben, ihre Vorschläge für weitere Welterbestätten. Von diesen kann jeder Staat jährlich eine Nominierung gegenüber der UNESCO einreichen. In dem Verfahren der Zusammenstellung der neuen deutschen Tentativliste kann jedes Land zwei Bewerbungen vorbringen. Dafür sind entsprechend der Regularien der UNESCO das so genannten „Tentative List Submission Format“ auszufüllen und weitere Informationen zusammenzustellen, zu denen die formalen Vorgaben Anfang Februar 2020 bekannt sein werden. Bis zum 31. Oktober 2021 sollen die Länder ihre Vorschläge für die Tentativliste dem Sekretariat der Kultusministerkonferenz vorlegen.
In Rheinland-Pfalz haben sich in den letzten Jahren bereits vier Initiativen gebildet, die eine Nominierung anstreben: die Mosel und die Nahe als Kulturlandschaften, die Osteifel mit ihrem historischen Bergbaurevier und die Sayner Hütte als Industriedenkmal.
Das landesinterne Auswahlverfahren wird von einem Fachgremium begleitet werden. Die Vorschläge der Länder wird dann ein international besetzter Fachbeirat bei der Kultusministerkonferenz evaluieren. 2023 wird die Kulturministerkonferenz die neue Tentativliste beschließen.
Interessenten können sich für weitere Informationen und die Antragsformulare an das Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz im Kulturministerium (poststelle(at)mwwk.rlp.de) wenden.