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Wissenschaftsminister Clemens Hoch überträgt Berufungsrecht dauerhaft an die Universität Trier: „Schritt zu einer noch größeren Autonomie“

Als zweite Hochschule in Rheinland-Pfalz hat die Universität Trier nun dauerhaft das Berufungsrecht erhalten. Wissenschaftsminister Clemens Hoch hat dem Präsidenten der Universität Trier, Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Jäckel, dauerhaft das Berufungsrecht für alle Professuren der Hochschule übertragen. Damit ist die Universität Trier berechtigt, eigenständig neue Professorinnen und Professoren zu berufen. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute in Trier zwischen dem Wissenschaftsminister und dem Hochschulpräsidenten unterzeichnet.
Foto© Universität Trier

„Für mich ist diese dauerhafte Übertragung des Berufungsrechts vor allem Ausdruck gegenseitigen Vertrauens. Die Umsetzung ist ja nicht voraussetzungslos. Das gesamte Verfahren muss in sämtlichen Phasen transparent sein. Es geht um zentrale Personalentscheidungen in einem sehr umkämpften Markt. Zugleich ist Zeit ein wichtiger Faktor geworden. Wir werden dadurch schneller. Damit hat die heutige Unterzeichnung eben auch eine strategische Bedeutung“, so Universitätspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Jäckel.

Bereits 2016 hatte der Präsident der Universität Trier, Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Jäckel einen Antrag beim Wissenschaftsministerium gestellt und erstmals befristet für drei Jahre das Berufungsrecht übertragen bekommen. Die Verlängerung der Delegation um weitere drei Jahre erfolgte 2019. Mit der erneuten Beantragung entschied das Ministerium auf Grundlage des 2020 novellierten Hochschulgesetzes, das Berufungsrecht dauerhaft an den Präsidenten der Universität Trier zu übertragen.

Die Berufung neuer Professorinnen und Professoren erfolgt auf Grundlage des Hochschulgesetzes von Rheinland-Pfalz. Dieses ermöglicht es dem fachlich zuständigen Ministerium, die Berechtigung zunächst befristet für drei Jahre und nach Bewährung dauerhaft an die Präsidentin oder den Präsidenten der jeweiligen Hochschule zu übertragen. Die Option der dauerhaften Übertragung des Berufungsrechtes wurde durch das 2020 novellierte Hochschulgesetz eröffnet. Zusätzlich zur Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde nun das Berufungsrecht dauerhaft an die Universität Trier sowie 2020 temporär an die Hochschule Koblenz und 2021 temporär an die Hochschule Mainz übertragen.

 

 

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