„Die Übertragung des Berufungsrechtes ist ein wichtiger Schritt, um die Autonomie und die Leistungsfähigkeit der Universität Trier weiter zu stärken. 2016 hatte die Universität Trier erstmals die Möglichkeit bekommen, Professorinnen und Professoren zu berufen. Die damalige Entscheidung, das Berufungsrecht zu übertragen, hat sich als richtig erwiesen und die dauerhafte Übertragung ist der nächste Schritt“, so Wissenschaftsminister Hoch. Das dauerhafte Berufungsrecht ermögliche den Hochschulen noch mehr Eigenständigkeit im Wettstreit um hochqualifizierte Lehrende und Forschende. Durch die Gewinnung von ausgezeichnetem Personal könnten die Hochschulen ihre Schwerpunkte stärken oder neu aufbauen und zugleich die Profilbildung weiter forcieren. „Das stärkt neben der Hochschul- auch die Forschungslandschaft in Rheinland-Pfalz“, so der Wissenschaftsminister weiter.
„Für mich ist diese dauerhafte Übertragung des Berufungsrechts vor allem Ausdruck gegenseitigen Vertrauens. Die Umsetzung ist ja nicht voraussetzungslos. Das gesamte Verfahren muss in sämtlichen Phasen transparent sein. Es geht um zentrale Personalentscheidungen in einem sehr umkämpften Markt. Zugleich ist Zeit ein wichtiger Faktor geworden. Wir werden dadurch schneller. Damit hat die heutige Unterzeichnung eben auch eine strategische Bedeutung“, so Universitätspräsident Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Jäckel.
Bereits 2016 hatte der Präsident der Universität Trier, Prof. Dr. Dr. h.c. Michael Jäckel einen Antrag beim Wissenschaftsministerium gestellt und erstmals befristet für drei Jahre das Berufungsrecht übertragen bekommen. Die Verlängerung der Delegation um weitere drei Jahre erfolgte 2019. Mit der erneuten Beantragung entschied das Ministerium auf Grundlage des 2020 novellierten Hochschulgesetzes, das Berufungsrecht dauerhaft an den Präsidenten der Universität Trier zu übertragen.
Die Berufung neuer Professorinnen und Professoren erfolgt auf Grundlage des Hochschulgesetzes von Rheinland-Pfalz. Dieses ermöglicht es dem fachlich zuständigen Ministerium, die Berechtigung zunächst befristet für drei Jahre und nach Bewährung dauerhaft an die Präsidentin oder den Präsidenten der jeweiligen Hochschule zu übertragen. Die Option der dauerhaften Übertragung des Berufungsrechtes wurde durch das 2020 novellierte Hochschulgesetz eröffnet. Zusätzlich zur Johannes Gutenberg-Universität Mainz wurde nun das Berufungsrecht dauerhaft an die Universität Trier sowie 2020 temporär an die Hochschule Koblenz und 2021 temporär an die Hochschule Mainz übertragen.