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Wissenschaftsministerium legt Gesetzesentwurf zur Neustrukturierung der Universitätsstandorte in Kaiserslautern, Landau und Koblenz vor

Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung den Gesetzesentwurf des Wissenschaftsministeriums, die Universitätsstandorte in Kaiserslautern, Landau und Koblenz neu zu strukturieren, erstmals beraten. Der Entwurf sieht die Verselbständig der Universität in Koblenz und die Zusammenlegung der Campus in Kaiserslautern und Landau zu einer Technischen Universität Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2023 vor. Er setzt das im November vorgelegte Eckpunktepapier um und lässt den Universitäten den erwünschten Spielraum bei der Ausgestaltung. Auf Grundlage dieses Gesetzestextes wird nun die Anhörung der Hochschulen und weiterer Akteure aus dem Hochschulbereich durchgeführt werden.
Wissenschaftsminister Konrad Wolf, (c) MWWK / Tomkowitz

„Ein Jahr nach Vorstellung meines Reformvorhabens legen wir heute den Gesetzesentwurf vor. Wir erreichen damit einen zentralen Meilenstein und kommen der Neustrukturierung zielsicher näher. Der Gesetzentwurf setzt das zwischen Landesregierung und Universitäten vereinbarte Eckpunktepapier um und berücksichtigt dabei soweit wie möglich die Diskussionen, die in den vergangenen Monaten mit allen Statusgruppen der Universitäten in der Steuerungsgruppe aber auch darüber hinaus geführt wurden. Er sorgt für einen angemessenen Ausgleich der Standortinteressen und schafft gute Voraussetzungen für eine Zukunftsentwicklung in Koblenz, Kaiserslautern und Landau“, so Wissenschaftsminister Konrad Wolf.

Durch eine Zusammenführung der TU Kaiserslautern und des Standortes Landau entsteht eine Universität, die durch ihre Größe, durch die fachliche Breite der Studienangebote und durch ihre Forschungsstärke attraktiv ist für Forschende und Studierende aus dem In- und Ausland. Dies stärkt den gesamten Studien- und Forschungsstandort und die Sichtbarkeit gegenüber der regionalen und überregionalen Konkurrenz.

Im Norden des Landes kann sich die Universität Koblenz als eigenständige Universität besser mit ihren regionalen Partnern wie der Hochschule Koblenz und dort ansässigen Unternehmen vernetzen. Sie kann ein eigenständiges Profil entwickeln, das auf die Bedarfe, Potentiale und Stärken von Koblenz und der dortigen Wissenschaftsregion abgestimmt ist, die überregionale Sichtbarkeit stärkt und die für die Region notwendige universitäre Forschungsleistungen hervorbringt.

Wissenschaftsminister Konrad Wolf ergänzt: „Mit dem heute im Ministerrat erstmals beratenen Gesetzesentwurf schaffen wir die rechtlichen Grundlagen für eine neue, zukunftsweisende Universitätsstruktur in Rheinland-Pfalz. Wir wollen die drei akademischen Standorte stärken sowie eine noch bessere regionale Einbindung und eine größere Sichtbarkeit in der nationalen und internationalen Wissenschaftslandschaft erreichen.“

Das vorliegende Gesetz regelt insbesondere den Status der Hochschulen, die Zuordnung von Personen, Rechten und Pflichten sowie Übergangsregelungen. Im Sinne der Hochschulautonomie erhalten die Hochschulen die Freiheit, ihre wissenschaftlichen Profile sowie ihre Selbstverwaltung eigenverantwortlich auszugestalten. Hierzu gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen der Experimentierklausel vorübergehende Abweichungen vom Hochschulgesetz in den Grundordnungen zu verankern.

Neben der Strukturreform enthält der Gesetzestext eine Änderung des Landesgesetzes über das Leibniz-Zentrum für Psychologische Information und Dokumentation (ZPID) in Trier. Die Namensänderung in „Leibniz-Institut für Psychologie“ dient der besseren Abbildung des Aufgabenspektrums und der Strategie des Instituts.

Nach der ersten Befassung im rheinland-pfälzischen Ministerrat ist nun der Weg frei für die öffentliche Anhörung der Hochschulen und von Akteuren aus dem Hochschulbereich. Nach einer weiteren Befassung und Beschlussfassung im Kabinett erfolgt die Zuleitung des Gesetzesentwurfs an den Landtag. Es wird damit gerechnet, dass dieser Gesetzgebungsprozess bis Herbst 2020 abgeschlossen sein wird.

https://mwwk.rlp.de/de/themen/wissenschaft/hochschulzukunftsprogramm/hochschulstrukturreform/hochschulneustrukturierungsgesetz/

 

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