Die Vorlage der von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Zusatzgutachten zur Situation islamischer Verbände wird sich um einige Monate verzögern. Das hat heute das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur erklärt. Die Zusatzgutachten werden nicht wie erwartet im Herbst 2017, sondern im Frühjahr 2018 vorgelegt werden.
„Die von den Gutachtern für den Herbst angekündigten Gutachten werden sich verzögern. Aufgrund der Erkrankung eines Gutachters wird das religionswissenschaftliche Gutachten erst Anfang des nächsten Jahres vorliegen, so dass wir das Gesamtergebnis der Begutachtung erst für Frühjahr 2018 erwarten“, erklärte der Staatssekretär für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur, Salvatore Barbaro. Die beiden Wissenschaftler haben sich auf ein gestuftes Verfahren verständigt. Das heißt, der rechtswissenschaftliche Gutachter wird die religionswissenschaftliche Untersuchung des ersten Gutachtens zur Grundlage seiner Arbeit machen.
Nach den politischen Ereignissen vom 15. Juli 2016 in der Türkei stellte sich die Frage nach einer möglichen politischen Einflussnahme des türkischen Staates auf die islamischen Verbände in Deutschland in neuer Weise. Die Landesregierung hat daraufhin in Absprache mit den muslimischen Verbänden die Verhandlungen über einen möglichen Vertrag zwischen beiden Seiten ausgesetzt und entschieden, sich ein umfassendes Bild über die neue Situation in der Türkei und die direkten Folgen für das Zusammenleben in Rheinland-Pfalz zu verschaffen. Die beiden Gutachter Prof. Dr. Christoph Bochinger und Prof. Dr. Stefan Muckel, die bereits zuvor den Status der islamischen Verbände begutachtet hatten, wurden mit Zusatz-Stellungnahmen zur aktuellen Situation und zur Frage der Staatsferne beauftragt.