Landesförderung hausärztliche Versorgung
Das Land fördert im hausärztlichen Bereich Niederlassungen, Praxisübernahmen, Anstellungen von Ärztinnen und Ärzten (je bis
20.000 Euro sowie die Einrichtung von Zweigpraxen (bis 15.000 Euro) in ausgewählten Förderregionen. Das Programm greift (außerhalb der KV-RLP-Förderregionen) vorausschauend dort, wo die Altersstruktur der Ärzteschaft auf Nachbesetzungsbedarf hinweist. Die Förderung von Anstellungen (auch in MVZ) entspricht den Bedürfnissen vieler junger Ärztinnen und Ärzte, Familie und Beruf vereinbaren zu können und im Team zu arbeiten.
Die zukünftige Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen ist eine der größten Herausforderungen, vor denen unser Gesundheitswesen steht. Noch immer haben wir eine gute und flächendeckende ärztliche Versorgung in Rheinland-Pfalz. Besonders die Nachwuchs- und Altersentwicklung bei den Hausärztinnen und Hausärzten gibt jedoch Anlass zur Sorge. Deshalb haben wir in Rheinland-Pfalz frühzeitig reagiert und uns mit Kassenärztlicher Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV), Landesärztekammer Rheinland-Pfalz (LÄK) Hausärzteverband Rheinland-Pfalz (HÄV) und Universitätsmedizin Mainz im Jahr 2007 auf einen Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung verständigt.
Ein Baustein des Masterplans ist die Richtlinie zur Förderung der hausärztlichen Versorgung in ländlichen Regionen (Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung). Für diejenigen, die sich zu einer hausärztlichen Tätigkeit in ländlichen Regionen bereit erklären, in denen es zunehmend schwieriger wird, freiwerdende Arztsitze wieder zu besetzen (Förderregionen), ist eine finanzielle Förderung vorgesehen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt einmalig je Zuwendungsempfängerin oder Zuwendungsempfänger bis zu 20.000 Euro.
Der Förderantrag ist an die Bewilligungsbehörde zu richten. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Die genauen Voraussetzungen für die Förderung und auch Informationen zu den einzureichenden Unterlagen können Sie der Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung entnehmen.
Das Förderprogramm hausärztliche Versorgung ergänzt das Förderprogramm Strukturfonds der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.
Kontakt
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Baedekerstraße 2 - 20
56073 Koblenz
www.lsjv.rlp.de
Vanessa Weber
Tel: 0261 / 4041-319
Fax: 0261 / 4041-77319
E-Mail: weber.vanessa(at)lsjv.rlp.de
Downloads
- Richtlinie zur Förderung der hausärztlichen Versorgung (März 2019)(138 KB)
- Maßstab zur Beurteilung der Förderfähigkeit (Anlage 1, ab 1. Januar 2023)(49 KB)
- Liste der Förderregionen nach Nr. 1.1 der Förderrichtlinie hausärztliche Versorgung (Anlage 2, ab 1. Januar 2023)(27 KB)
- Antrag Niederlassung (Anlage 3a)(200 KB)
- Antrag Anstellung (Anlage 3b)(167 KB)