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50 Millionen Euro aus Nachtragshaushalt – Wolf: „Digitalisierung an den Hochschulen nachhaltig stärken!“

Der Ministerrat hat in seiner gestrigen Sitzung ein Maßnahmenpaket zum zweiten Nachtragshaushalt verabschiedet. Die rheinland-pfälzischen Hochschulen erhalten daraus 50 Millionen Euro für das Sonderprogramm „Stärkung der Digitalisierung an den Hochschulen“. Damit werden die Hochschulen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie unterstützt und den Studierenden die Aufnahme und Fortsetzung ihres Studiums ermöglicht. Der digitale Wandel an den Hochschulen, der durch die Corona-Pandemie deutlich beschleunigt wurde, soll nachhaltig vorangetrieben werden.

Wissenschaftsminister Konrad Wolf betonte die Bedeutung des Digitalisierungsprogramms: „Wir werden die Hochschulen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gezielt und nachhaltig unterstützen und gleichzeitig setzen wir mit dem Programm neue Impulse. Es stellt eine besondere Leistung dar, dass es den Hochschulen im vergangenen Semester gelungen ist, ihren Lehrbetrieb online zu organisieren. Jetzt gilt es, unter den anhaltenden Bedingungen der Corona-Pandemie hervorragende Lehre und exzellente Forschung sicherzustellen und gleichzeitig die digitalen Möglichkeiten für die gesamte Organisation auszubauen und zu nutzen. Mit dem Programm können wir Verbesserungen für Studierende gleichermaßen wie für Lehrende, Forschende und die Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung schaffen.“

Mit einem Programm zur Stärkung der Digitalisierung an den Hochschulen reagiert die Landesregierung auf die Herausforderungen in der aktuellen Situation und sichert die Zukunftsfestigkeit der Hochschulen und der Wissenschaft. Die Ausgestaltung des Programms erfolgt in den nächsten Wochen in Abstimmung mit den Hochschulen. Das Programm verfolgt insbesondere folgende Ziele:

  • Die Unterstützung von neuen Konzepten in der Lehre und der Ausbau der Infrastruktur, z. B. in den Hörsälen und Seminarräumen. Damit wird die erfolgreiche Durchführung des kommenden Wintersemesters sowohl mit digitaler Lehre als auch mit Lehrangeboten vor Ort ermöglicht.
  • Die beschleunigte Digitalisierung von Verwaltungsabläufen im gesamten Studienverlauf und von zentralen Einrichtungen wie den Bibliotheken sowie ein höherer Anteil an digitaler Lehre ermöglicht eine Flexibilisierung des Studiums mit einer wesentlich stärkeren Orts- und Zeitunabhängigkeit für Studierende.
  • Das Lehramtsstudium soll einen Schwerpunkt in der digitalen Vermittlung und Anwendung neuer Medien erhalten.
  • Für die Forschung werden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, um aktuelle Forschungsthemen in Bezug auf die Corona-Pandemie und ihre Folgen bearbeiten zu können.

Das Programm fördert die Digitalisierung in Forschung, Lehre und Verwaltung. Der digitale Wandel wird in diesen Bereichen weiter vorangetrieben, um die Hochschulen in die Lage zu versetzen, die Folgen der Pandemie weiterhin gut zu meistern. „Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Studierenden, Lehrenden und Mitarbeitenden der Hochschulen bedanken. Das digitale Sommersemester 2020 war eine große Leistung aller Beteiligten. Gemeinsam haben die Hochschulen im Land trotz der coronabedingten Beschränkungen Lehre und Forschung auf gewohnt hohem Niveau möglich gemacht“, lobt der Minister das Engagement der Hochschulen. „Mit dem nun beschlossenen Sonderprogramm reagieren wir nachhaltig auf die aktuellen Herausforderungen der Corona-Pandemie. Wir sorgen dafür, dass die Hochschulen auch unter veränderten Bedingungen wettbewerbsfähig bleiben und weiterhin wichtige Beiträge zur Innovationskraft in Wirtschaft und Gesellschaft leisten können“, so Wolf.

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