„Im Zuge der weiteren Professionalisierung des Lehramtsstudiums, die wir bereits in den vergangenen Jahren durch die grundlegende Reform der Hochschulausbildung von angehenden Lehrerinnen und Lehrern eingeleitet haben, war von vornherein klar, dass sich die Möglichkeit zum frühzeitigen Sammeln berufspraktischer Erfahrungen zwar vorrangig auf die Schule beziehen sollte, aber eben nicht ausschließlich“, betonte Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen. Parallel zu der Reform seien daher mit den verschiedenen Wirtschaftsorganisationen - insbesondere über die Arbeitskreise SchuleWirtschaft - Gespräche darüber geführt worden, dass Lehrkräfte auch ein übergreifendes Verständnis der Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt und grundlegende Kenntnisse betrieblicher Zusammenhänge haben sollten. „Die Betriebspraktika ausgebildeter Lehrerinnen und Lehrer und die Kooperationen vieler Schulen und einer ganzen Reihe von Unternehmen und Wirtschaftskammern im Land zeigen, dass wir hier auch schon ein Stück vorangekommen sind. Jetzt sollen diese positiven Erfahrungen auch in die Phase der Hochschulausbildung übertragen werden“, kündigte Doris Ahnen an. Im Verlauf des betrieblichen Praktikums sollten die Lehramtsstudierenden dabei nicht nur die Grundzüge und Grundmechanismen wirtschaftlichen Handelns, die Abhängigkeit von Marktentwicklungen und die Grundlagen betrieblichen Qualitätsmanagements kennenlernen sondern auch Einblicke in die Personalauswahl und in die betriebliche Ausbildung erhalten.
Ganz bewusst werde das Betriebspraktikum, das auch an die Stelle eines von mehreren Schulpraktika treten könne, nicht zum Pflichtbestandteil des Studiums gemacht. Das Praktikum in der freien Wirtschaft werde „nur“ empfohlen - dies allerdings mit großem Nachdruck, unterstrich Doris Ahnen und ergänzte: „Wir halten praktische Erfahrungen in kleinen und mittelständischen Betrieben oder in größeren Unternehmen für sehr wichtig. Die Teilnahme an einem Betriebspraktikum mit einem Gesamtumfang von vier Wochen hat daher für angehende Lehrkräfte einen hohen Stellenwert. Sie kann aber nicht über den Einstieg in den Schuldienst entscheiden. Ein nicht unbedeutender Teil der Studierenden hat zudem vor seinem Studium - teilweise sogar in einer beruflichen Ausbildung oder im Rahmen einer Berufstätigkeit - bereits Erfahrungen in der Wirtschaft gesammelt. Ein anderer Teil der Studierenden sammelt solche Erfahrungen während des Studiums, beispielsweise in den Semesterferien.“
„Mit der Vereinbarung zum Betriebspraktikum in der Lehrerausbildung setzt das rheinland-pfälzische Bildungsministerium gemeinsam mit der Wirtschaft im Land erfolgreich den eingeschlagenen Weg fort, die Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler zu stärken. Denn nur Lehrkräfte, die selber die Arbeitswelt kennen und verstehen, werden dies auch ihren Schülern vermitteln können", sagte LVU-Präsident Gerhard F. Braun. Peter Adrian, Präsident der IHK Trier, betonte für die Arbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz, dass das Lehrerbetriebspraktikum vor allem auch der Erhöhung der Beratungskompetenz von Lehrkräften im Hinblick auf den Berufsfindungsprozess von Schülerinnen und Schülern diene. Daneben fördere es die Verzahnung von schulischer und betrieblicher Zusammenarbeit. Das freiwillige Betriebspraktikum eröffne angehenden Lehrerinnen und Lehrern die Chance, Einblicke in die Arbeits- und Betriebswelt zu erlangen und zu vertiefen, um diese Erfahrungen an Schülerinnen und Schüler auf dem Weg ins Berufsleben praxisnah weitergeben zu können. Und Otfried Dielmann, Geschäftsführer der HwK Rheinhessen, begrüßte für die Arbeitsgemeinschaft der Handwerkskammern in Rheinland-Pfalz die nachdrückliche Empfehlung, sich über Betriebspraktika einen gezielten Einblick in betriebliche Strukturen und Abläufe zu verschaffen. Dies fördere die Kompetenz, den Berufswahlprozess der Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, sie in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern und bestmöglich auf die Anforderungen nach der Schule vorzubereiten. Es sei sinnvoll, wenn möglichst viele Lehramtsstudierende das Angebot im Handwerk nutzten, um die gerade für Rheinland-Pfalz typischen kleinbetrieblichen Strukturen näher kennen zu lernen, sagte Dielmann.
Für die Bereitstellung von Praktikumsplätzen werden die LVU und die Kammern bei ihren Mitgliedsbetrieben in aller Breite und unter Nutzung ihrer Mitteilungsorgane sowie mit einem Empfehlungsschreiben werben. Dieses Empfehlungsschreiben wird zusammen mit dem Vereinbarungstext auch den Studierenden in den Hochschulen zur Verfügung gestellt. Die Lehramtsstudentinnen und -studenten haben damit eine Grundlage für die Bewerbung um einen Praktikumsplatz. Der jeweilige Praktikumsbetrieb bescheinigt nach Abschluss die Teilnahme am Betriebspraktikum in einem vorgegebenen Formular, in dem die Schwerpunkte des Praktikums vermerkt sind.
Mehr Informationen zur Lehrerausbildung und zum Schuldienst in Rheinland-Pfalz finden sich im Internet unter: www.mbwjk.rlp.de (unter der Rubrik „Bildung“ und dem Stichwort „Schuldienst und Lehrerberuf“)