„Bei einem gemeinsamen Gespräch am 01.12.2009 haben die Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und die Präsidentin und Präsidenten der Hochschulen sich nachdrücklich zur ihrer Verantwortung für die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses bekannt und die Kritikpunkte, die im Rahmen der Studierendenstreiks diskutiert wurden, aufgegriffen.
Dazu wurden bereits entsprechende gesetzliche Regelungen vorbereitet, die zu Beginn des nächsten Jahres mit der Hochschulgesetznovelle ins Parlament eingebracht werden sollen. Insbesondere soll dort geregelt werden:
- dass ein Modul nicht durch mehrere Teilprüfungen, sondern in der Regel mit einer einzigen Prüfung abgeschlossen wird. Damit soll ein deutliches Zeichen gegen die bundesweit kritisierte Prüfungsflut gesetzt werden.
- dass Module nicht miteinander verknüpft werden sollen, sondern Flexibilität zugelassen werden soll. Damit soll der von vielen Studierenden beklagten sogenannten Verschulung des Studiums entgegengewirkt werden.
- dass entsprechend der Lissabon-Konvention die Anerkennung von an anderen Hochschulen erworbenen Leistungsnachweisen zu erteilen ist, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen. Damit soll durch eine großzügige Anerkennungspraxis der Hochschulen bei den Studien- und Prüfungsleistungen eine entscheidende Voraussetzung für die Mobilität der Studierenden geschaffen werden.
Mit diesen gesetzlichen Bestimmungen wird ein wichtiger Beitrag zur besseren Studierbarkeit der neuen Studiengänge geleistet.
Die Hochschulen haben bei dem Gespräch zugesagt, dass alle Studienprogramme daraufhin überprüft werden, ob der Studiengang für die Studierenden in zeitlicher Hinsicht studierbar ist, der Prüfungsumfang angemessen ist, die Ziele des Studiengangs tatsächlich erreicht werden und ein Mobilitätsfenster eingebaut werden kann. Damit setzt Rheinland-Pfalz auch eine der zentralen Vereinbarungen um, die die Kultusminister im Rahmen des Beschlusses vom 15.10.2009 zur „Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses“ getroffen haben.
Die Studierenden sollen in diesen Diskussionsprozess nachhaltig eingebunden werden. Dafür bieten sich insbesondere die Fachausschüsse für Studium und Lehre oder ähnliche Gremien an, in denen die Studierenden stark vertreten sind. Die Hochschulen und die Ministerin kommen überein, dass die Überprüfung der Studienprogramme bis zum Ende des Sommersemesters 2010 abgeschlossen sein soll.
Um die Hochschulen bei diesem Prozess zu unterstützen, sollen sie für die Prüfungsämter, Auslandsämter und die Studienberatung an den Hochschulen personelle Verstärkung erhalten können sowie verstärkt Tutorien anbieten und Lehrauftragsmittel einsetzen können.
Aus dem Programm „Wissen schafft Zukunft II“ sollen kurzfristig 5 Mio. Euro bereit gestellt werden, um den Überprüfungs- und Umsetzungsprozess der Bologna-Reform zu unterstützen. Diese Mittel stehen zur Verfügung, weil die mit dem Programm geschaffenen 200 zusätzlichen Stellen teilweise noch im Besetzungsverfahren sind und die Mittel noch nicht in vollem Umfang abfließen. Die Hochschulen verpflichten sich, Mittel in gleicher Höhe bereit zu stellen. Die Hochschulen werden verfügbare Rücklagen wegen der aktuellen Herausforderungen hierfür einsetzen.
Diese insgesamt 10 Mio. Euro sollen neben der Verstärkung der Prüfungs- und Auslandsämter sowie der Studienberatung zu einem großen Teil auch in Tutorienprogramme fließen. Die Tutorien sollen von Studierenden in höheren Fachsemestern abgehalten werden und in erster Linie Studierenden in den ersten Semestern zugute kommen. Damit wird zum einen ein Beitrag zur Verbesserung der Situation der Studierenden in der Orientierungsphase geleistet und zum anderen erhalten Studierende höherer Fachsemester die Chance, erste Lehrerfahrungen zu sammeln und ihre Studienfinanzierung aufzustocken. Unabhängig davon wird sich das Land auf Bundesebene für eine Ausweitung des BAföG einsetzen.
Gleichzeitig sollen Mittel für Lehraufträge in erhöhtem Maße zur Verfügung gestellt werden, um Professorinnen und Professoren, die sich nachhaltig für die Weiterentwicklung und bessere Studierbarkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge engagieren, in Bezug auf ihre Lehrverpflichtungen zu entlasten.“