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Anspruch auf Bildungsfreistellung erleichtert Weiterbildung

Die Zahl der rheinland-pfälzischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die die gesetzlich garantierte Freistellung in Anspruch nehmen, wächst über die letzten Jahre hinweg stetig an. Wie der jetzt dem Landtag zugeleitete Bildungsfreistellungsbericht zeigt, nahmen in den Jahren 2011 und 2012 insgesamt 15.755 Beschäftigte das Recht in Anspruch, innerhalb von zwei Jahren bis zu 10 Arbeitstagen für berufliche oder gesellschaftspolitische Weiterbildung frei zu nehmen. Gegenüber dem davorliegenden Zweijahreszeitraum bedeutete dies einen Anstieg um fast 36 Prozent. 2009/2010 lag die Zahl der Freistellungen bei 11.590. 2007/2008 waren noch 10.669 gesetzlich begründete Freistellungen landesweit verzeichnet worden.

Bildungs- und Weiterbildungsministerin Doris Ahnen unterstrich: „Die stetige Zunahme der Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung ist ein erfreuliches Zeichen. Da sich zudem ein erheblicher Teil der Weiterbildungen ohne Inanspruchnahme des Freistellungsgesetzes abspielt, wird klar: Immer mehr Menschen arbeiten aktiv an ihrer beruflichen oder gesellschaftspolitischen Weiterbildung. Erfreulich finde ich auch, dass nach den Erkenntnissen im neuesten Bericht mit dem Instrument der Bildungsfreistellung offensichtlich die Entscheidung für ein berufsbegleitendes Studium unterstützt wird. Die Menschen, die es auf sich nehmen, neben ihrer Arbeit noch ein Studium zu absolvieren, profitieren also von diesem Rechtsanspruch. Insgesamt leistet das Bildungsfreistellungsgesetz einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Sicherung des Fachkräftebedarfs unserer rheinland-pfälzischen Unternehmen.“

Der deutliche Zuwachs geht eindeutig auf das Konto der beruflichen Weiterbildung. Das Verhältnis von beruflicher zu gesellschaftspolitischer Weiterbildung liegt jetzt bei 83 Prozent zu 14 Prozent bezogen auf alle Freistellungen. Drei Prozent der Teilnahmen entfallen auf Veranstaltungen, die berufliche und gesellschaftspolitische Inhalte verbinden. Auffällig ist mittlerweile der große Anteil von Beschäftigten, die berufsbegleitend studieren. 2.473 Personen haben hierfür 2011 und 2012 Bildungsfreistellung in Anspruch genommen. Hier wurde auch der stärkste Anstieg beim Angebot ermittelt. Allein die rheinland-pfälzischen Hochschulen beantragten für 683 Veranstaltungen die Anerkennung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz – das ist ein Anstieg um 86 Prozent im Vergleich zum Zeitraum 2009/2010.

Nach wie vor wird Bildungsfreistellung deutlich öfter von Männern als von Frauen in Anspruch genommen – das Verhältnis liegt bei 7:3. Unter den insgesamt freigestellten Beschäftigten hat die Gruppe der Unter-30-Jährigen weiter zugelegt und macht mittlerweile einen Anteil von mehr als 41 Prozent aus. Je älter die Beschäftigten sind, umso seltener nehmen sie Bildungsfreistellung in Anspruch. Nur noch 1,2 Prozent der Freigestellten sind älter als 60 Jahre.

Bei der Größe der Betriebe, aus denen die freigestellten Beschäftigten kommen, dominieren zwar nach wie vor die großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten (43,6 Prozent). Gut ein Viertel der Teilnehmenden kommt allerdings aus Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten. Dieser Anteil ist im Ländervergleich relativ hoch. Das hängt mit einem rheinland-pfälzischen Spezifikum zusammen: Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können beim Land eine pauschale Erstattung eines Teils des Entgelts von freigestellten Mitarbeitenden beantragen. 2011 und 2012 wurden Kleinunternehmen dafür fast 312.000 Euro erstattet. Die hierdurch unterstützten Freistellungen wurden fast komplett für berufliche Weiterbildungen in Anspruch genommen.

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