| Schule und Hochschule/ Besoldung

Beck/Ahnen: Modernes Dienstrecht stärkt Attraktivität der Lehre in Schulen und Hochschulen

„Mit den vom Ministerrat beschlossenen Eckpunkten einer Dienstrechtsreform für den öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz verbinden sich auch eine Reihe von Verbesserungen vor allem für Lehrkräfte in Schulen“, unterstrichen Ministerpräsident Kurt Beck sowie Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen heute in Mainz. Der öffentliche Dienst im Land solle auch durch mehr leistungsbezogene Aufstiegsmöglichkeiten attraktiver werden. „Bildung hat für die rheinland-pfälzische Landesregierung oberste Priorität. Mit dem jetzigen Schritt stellen wir das erneut unter Beweis“, betonte der Ministerpräsident.

Für Lehrkräfte mit einer Ausbildung für das Lehramt an Grund-, Haupt-, Real- oder Förderschulen solle es künftig eine neue Aufstiegsmöglichkeit geben, kündigte Doris Ahnen an. Konkret werde für Lehrerinnen und Lehrer mit einer Ausbildung für das Grund- und das Hauptschullehramt (A 12) oder für das Förderschul- und das Realschullehramt (A 13) eine zusätzliche Beförderungsmöglichkeit geschaffen, ohne diese an eine zusätzliche Funktion zu binden. Bislang gibt es diese Möglichkeit nur für Lehrkräfte in Gymnasien und berufsbildenden Schulen. Zunächst sollten zehn Prozent der Lehrerinnen und Lehrer mit der Lehramtsausbildung für die Grund-, Haupt-, Real- und Förderschulen die Chance bekommen, in die Besoldungsgruppen A 12 Z beziehungsweise A 13 Z aufzurücken. Profitieren könnten von dieser Beförderungsmöglichkeit also zunächst rund 2.000 Lehrkräfte des bisherigen gehobenen Dienstes.

„Nachdem wir bereits in den letzten Jahren durch Aufstockungen der Schulleitungsanrechnung die verantwortungsvolle Aufgabe von Schulleitungen gestärkt haben, soll nun auch die Besoldung für die Schulleitungen vor allem in Grundschulen angehoben werden. Rektorinnen und Rektoren - auch von kleinen Grundschulen - sollen künftig mindestens nach Besoldungsgruppe A 13 bezahlt werden“, sagte die Bildungsministerin weiter. Gestaffelt nach der Größe der Schulen seien dann selbstverständlich auch höhere Besoldungsgruppen (wie A 13 Z, A 14 und bei großen Grundschulen mit mehr als 540 Schülerinnen und Schülern A 14 Z) vorgesehen. Die Besoldung der anderen Schulleitungsmitglieder (Konrektorinnen und Konrektoren) werde analog dazu ebenso angehoben wie die Besoldung der Leitungsfunktionen in den Studienseminaren für das Grund- und Hauptschullehramt. Insgesamt kämen diese Anhebungen rund 1.800 Führungskräften in den Schulen zugute.

„Mehr Engagement für die Bildung, das heißt für diese Landesregierung auch: Mehr Unterstützung für die Hochschulen“, unterstrichen der Ministerpräsident und die Wissenschaftsministerin. Um die Hochschulen in Rheinland-Pfalz in dem intensiven Wettbewerb weiter zu stärken, sollten die Grundgehälter in den Wissenschaftlerbesoldungsgruppen W 1 bis W 3 um Beträge zwischen 100 und knapp 200 Euro pro Monat angehoben werden, sagte Doris Ahnen. Betroffen davon seien mehr als 660 Stellen an den Hochschulen des Landes.

„Gemeinsam mit den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen wollen wir nun im Schulbereich die konkrete Ausgestaltung der Beförderungsämter und der Beförderungsverfahren festlegen“, hielt die Bildungs- und Wissenschaftsministerin fest. In Kraft treten sollen die neuen Besoldungsregelungen, die das Land insgesamt rund zwölf Millionen Euro pro Jahr für die Schulen und knapp 1,8 Millionen Euro jährlich für die Hochschulen kosten, voraussichtlich Anfang 2012.

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