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Dreyer / Alt: Stärkung der Kinder- und Jugendmedizin und der Geburtshilfe

Erweiterung der Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung: Rheinland-Pfalz hat die Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung zur Stärkung der Geburtshilfe sowie der Kinder- und Jugendmedizin erweitert. Damit können Krankenhäuser in diesen Bereichen bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen einen Sicherstellungszuschlag beantragen.

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