Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßt die Ergänzung. "Ich freue mich, dass wir die Änderung noch in diesem Jahr beschließen konnten“; so die Ministerpräsidentin. „Die Erweiterung der Landesverordnung eröffnet weiteren, für die Versorgung unserer Bevölkerung unverzichtbaren, Krankenhäusern die Möglichkeit, einen Sicherstellungszuschlag zu erhalten“, erläutert die Ministerpräsidentin. Das sei gerade in einem Flächenland wie Rheinland-Pfalz wichtig, um die Versorgung auch in den Bereichen Geburtshilfe sowie Kinder- und Jugendmedizin zu sichern.
Gesundheitsstaatssekretär Dr. Alt ergänzt, man habe hier gesetzliche Spielräume genutzt, um die flächendeckende Versorgung in Rheinland-Pfalz zu erhalten. Die Höhe der DRG-Fallpauschalen sei nicht ausreichend, um insbesondere geburtshilfliche Abteilungen sowie die Kinder- und Jugendmedizin kostendeckend zu betreiben. „Die unzureichende Vergütung ist eine der wesentlichen Ursachen dafür, dass in den letzten Jahren bundesweit an vielen Krankenhausstandorten der Betrieb geburtshilflicher Abteilungen eingestellt wurde," erklärt Dr. Alt weiter, "dies kann man so nicht hinnehmen; eine Reform des DRG-Systems unter Beachtung der Besonderheiten gerade dieser Bereiche ist zwingend erforderlich. Bis zur Umsetzung einer solchen Reform, die erfahrungsgemäß einige Zeit benötigen wird, ist aus meiner Sicht das gesetzlich normierte Mittel des Sicherstellungszuschlages zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankernhäuser und Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung das Mittel der Wahl."
Nach den bundeseinheitlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Vorgaben ist ein Krankenhaus für die Basisversorgung im Bereich Geburtshilfe unverzichtbar, wenn mindestens 950 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren durch die Schließung des Krankenhauses mehr als 40 Pkw-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Im Bereich der Kinder- und Jugendmedizin ist ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung unverzichtbar, wenn mindestens 800 Kinder- und Jugendliche durch die Schließung des Krankenhauses mehr als 40 Pkw-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden.
Diese Krankenhäuser können bei Vorliegen der weiteren vom G-BA festgelegten Voraussetzungen, wie z.B. einem finanziellen Defizit, einen Sicherstellungszuschlag erhalten. Nach den vom G-BA beschlossenen Vorgaben liegt ein geringer Versorgungsbedarf bei der Geburtshilfe erst vor, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 20 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren je Quadratkilometer liegt. Im Rahmen der Kinder- und Jugendmedizin nimmt der G-BA einen geringen Versorgungsbedarf erst an, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte von Kindern und Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unter 22 Einwohnern je Quadratkilometern liegt.
„Rheinland-Pfalz ist ein starker Partner der Krankenhäuser im Land. Bei uns gibt es einige Krankenhäuser, die für die flächendeckende Versorgung in den Bereichen Geburtshilfe und Kinder- und Jugendmedizin nach den G-BA Kriterien als unverzichtbar gelten, aber allein deshalb keine Unterstützung zur Finanzierung der notwendigen Vorhaltungen erhalten, weil ihr Einzugsbereich eine höhere Bevölkerungsdichte als eben diese 20 Frauen 22 Frauen bzw. 22 Kinder und Jugendliche pro Quadratkilometer aufweist. Die regionalen Besonderheiten eines Landes wie Rheinland-Pfalz werden durch bundesrechtlichen Kriterien nicht ausreichend berücksichtigt. Zum Erhalt der flächendeckenden stationären Grund- und Notfallversorgung haben wir daher auch in den Bereichen Geburtshilfe sowie der Kinder- und Jugendmedizin die Notwendigkeit gesehen, die Obergrenze für die Einwohnerdichte auf 50 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren bzw. Kinder- und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben pro Quadratkilometer anzuheben“ erläutert Dr. Alt den Hintergrund der Ergänzung der Landesverordnung.
Die Ministerpräsidentin und der Gesundheitsstaatssekretär sind sich einig – die Erweiterung der Landesverordnung könne nur ein notwendiger Zwischenschritt sein. Die Reform des DRG-Systems unter besonderer Berücksichtigung der Situation in der Geburtshilfe sowie der Kinder- und Jugendmedizin müsse nun ernsthaft angegangen werden. Dafür setze sich Rheinland-Pfalz schon seit Jahren ein. Ein wichtiges Signal sei hierbei die Aufnahme dieser Reform nicht nur in den Koalitionsvertrag auf Landesebene, sondern auch auf Bundesebene.