Asylsuchende mit Schmerzzuständen und akuten Erkrankungen können mit der Gesundheitskarte direkt in eine Praxis gehen und eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen”, sagte der Minister. Nach der Stadt Trier, dem Landkreis Kusel, und der beiden Städte Mainz und Koblenz wird der Landkreis Südliche Weinstraße nunmehr die fünfte Kommune sein, die sich für einen Einsatz der eGK entschieden hat. Der Beitritt des Landkreises wird zum 1. Juli 2022 wirksam und soll dann schrittweise umgesetzt werden.
Gemeinsam mit den Gesetzlichen Krankenkassen hatte das Gesundheitsministerium bereits im Februar 2016 eine Rahmenvereinbarung zur Einführung einer eGK für Flüchtlinge unterzeichnet. Den für die Krankenhilfe der Flüchtlinge zuständigen Behörden, also den Kreisen und kreisfreien Städten, steht seither ein Angebot zum Beitritt zu dieser Vereinbarung offen. Die Landesregierung bietet allen interessierten Kommunen weiterhin ihre Unterstützung und Beratung bei der Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge an. „Ich appelliere an alle, dass noch viele weitere Kommunen und Landkreise in Rheinland-Pfalz dieses Angebot aufgreifen“, so Clemens Hoch.
„Ich freue mich, dass der Kreistag in seiner jüngsten Sitzung einstimmig den Weg zum Beitritt zu der bestehenden Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und den Krankenkassen geebnet hat. So können die Geflüchteten im Landkreis Südliche Weinstraße künftig direkt über eine Krankenkasse versichert werden. Alle Asylbewerbenden sowie die zahlreichen ukrainischen Geflüchteten werden ab Beginn der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mit einer eigenen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ausgestattet. Der Beitritt zur Rahmenvereinbarung bietet insbesondere mit Blick auf den massiven Zustrom ukrainischer Geflüchteter zu unserem Landkreis viele Vorteile, zum Beispiel erfahren die zugewiesenen und registrierten Asylbewerbenden eine erhebliche Vereinfachung bei Arztbesuchen, da sie einen direkten Zugang zu den Ärztinnen und Ärzten haben und nicht mehr vorab den Weg über die Verwaltung gehen müssen. Auch die Ärztinnen und Ärzte selbst genießen durch die eGK eine Vereinfachung im Abrechnungsverfahren, was insbesondere mit Blick auf die hohe Belastung der ansässigen Ärztinnen und Ärzte eine wichtige Veränderung ist“, so Landrat Dietmar Seefeldt.
„Der Beitritt des Landkreises Südliche Weinstraße zu der Vereinbarung ist ein weiterer wichtiger und notwendiger Schritt, um Geflüchteten von Beginn an eine rasche und unkomplizierte gesundheitliche Versorgung zu ermöglichen. Die Ausstellung einer elektronischen Gesundheitskarte durch die gesetzlichen Krankenkassen verhilft auch Kliniken, Ärzten und Apotheken zu einer unbürokratischeren Abwicklung. Die Eckpunkte der Landesrahmenvereinbarung eignen sich im Grunde auch für eine bundeseinheitliche Regelung der Gesundheitsversorgung von Geflüchteten“, erklärt Daniel Schilling, Vorstand der IKK Südwest.
Die Einschränkung der medizinischen Versorgung für Flüchtlinge gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte ist im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt und wird weiterhin Bestand haben. Die Vereinbarungspartner haben vor diesem Hintergrund einen Leistungsumfang gemeinsam definiert, der die Bedürfnisse der Flüchtlinge und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und zugleich ein möglichst unbürokratisches Verfahren der Leistungsgewährung festlegt. Ohne die eGK müssen Flüchtlinge, die nach einem Aufenthalt in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes einer Kommune zugewiesen werden, dort für jeden Arztbesuch in der Regel zunächst einen Behandlungsschein bei der zuständigen Behörde beantragen. Dieser Entscheidungs- und Prüfaufwand entfällt nun bis auf wenige Ausnahmen. Eingeführt wird die elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge im Landkreis Südliche Weinstraße in Kooperation mit der IKK Südwest.