„Das 2007 gestartete Konzept des wöchentlichen Praxistags hat sich zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt. Das insbesondere für lernschwächere Schülerinnen und Schüler gedachte Konzept hat insgesamt gesehen einen Motivationsschub bewirkt, der sich auch in den schulischen Leistungen niederschlug. Und der Praxistag hat dazu beigetragen, dass die Übergangsquote in eine berufliche Ausbildung unmittelbar nach dem Schulabschluss bei dieser Schülergruppe eindeutig verbessert werden konnte“, unterstrich Bildungsministerin Doris Ahnen bei einem Gespräch mit Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und Unternehmern, die Praxistag-Plätze anbieten, heute in der Realschule plus in Alzey.
„Besonders erfreulich ist, dass aus den teilnehmenden Schulen gemeldet wird, dass sich im Zusammenhang mit dem wöchentlichen Praxistag häufig auch die rein schulischen Leistungen der teilnehmenden Jugendlichen verbessern“, sagte die Ministerin mit Blick auf eine kürzlich zusammengestellte Zwischenbilanz zu dem Projekt. Von den Schülerinnen und Schülern mit dem Abschluss der Berufsreife, die an dem wöchentlichen Praxistag teilgenommen haben, hätten zudem zuletzt gut 27 Prozent direkt im Anschluss eine Berufsausbildung (Lehre) aufnehmen können. Bei den Förderschülerinnen und Förderschülern, die es im Wettbewerb unter den Schulabgängerinnen und Schulabgängern um einen Ausbildungsplatz noch schwerer haben, hätten dies immerhin 12 Prozent geschafft. Deutlich mehr als die Hälfte der neuen Auszubildenden blieben dabei in dem Betrieb, den sie auch im Praxistag kennengelernt hätten, hielt Doris Ahnen fest: „Das zeigt, dass einerseits für die Jugendlichen der Praxistag eine Art Türöffner war, dass aber andererseits auch die Betriebe die Chance des Kennenlernens durch den Praxistag gerne nutzen. Rückmeldungen aus den Unternehmen besagen zudem, dass die Quote von Ausbildungsabbrüchen bei den früheren Praxistagteilnehmern niedriger liegt als allgemein. So entsteht eine doppelte so genannte Win-Win-Situation.“
Gegenüber anderen Maßnahmen der Berufsorientierung, wie beispielsweise den Schülerpraktika, sei das Besondere an dem Projekt „Wöchentlicher Praxistag“ der längerfristige, intensive Kontakt mit der Wirklichkeit in den Betrieben. Nach einem zunächst zweiwöchigen Startpraktikum, schnupperten die jungen Leute für mindestens sechs Monate einmal wöchentlich die Luft von Werkstätten, Ladengeschäften oder Büros. Mehr als 3.000 Ausbildungsbetriebe beteiligten sich landesweit bereits an dem Projekt – überwiegend aus dem Handwerk und dem Handel. Die Jugendlichen lernten dabei auch Berufe kennen, die sie nach eigenen Angaben vorher nicht in Betracht gezogen hatten.
Das Modell, das auch von der Wirtschaft im Land unterstützt wird, wird seit 2008 von der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit nicht unerheblichen Mitteln gefördert. Von 2008 bis Ende 2010 summierten sich die Gesamtkosten für das Angebot eines wöchentlichen Praxistags auf 7,8 Millionen Euro. Knapp ein Drittel davon finanzierte die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz/Saarland der BA, die übrigen Kosten trägt das Land Rheinland-Pfalz. „Von den eingesetzten Mitteln profitieren alle Beteiligten. Die Schülerinnen und Schüler lernen Berufe kennen und finden leichter einen Weg in Ausbildung. Lehrerinnen und Lehrer freuen sich über motivierte Jugendliche, Betriebe sichern sich frühzeitig Fachkräfte“ sagte Martina Sarter, als Bereichsleiterin der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland zuständig für das Modellprojekt Praxistag.
Der wöchentliche Praxistag ist das Kernstück einer breiten Palette von Maßnahmen, die der Verbesserung der Berufsorientierung und des Übergangs vom Schul- ins Arbeitsleben dienen. Dazu gehören unter anderem das an allen Schulen im Sekundarbereich I verpflichtende Berufswahlportfolio, in dem Kenntnisse und Kompetenzen ebenso dokumentiert werden wie Berufswünsche, Praktikumserfahrungen und Beurteilungen der Schülerinnen und Schüler. Dazu gehören auch die verschiedenen Berufsorientierungsmaßnahmen in den Schulen oder die Unterstützung bei der Berufswahl durch so genannte „Job-Füxe“ und die Hilfestellung durch „Berufseinstiegsbegleiterinnen“ und „Berufseinstiegsbegleiter“. Seit dem Oktober 2009 sind in einer „Rahmenvereinbarung zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung“ für alle Schularten zwischen dem Bildungs- sowie dem Arbeitsministerium einerseits sowie der Bundesagentur für Arbeit, den Handwerkskammern, den Industrie- und Handelskammern und den Wirtschaftsverbänden eine ganze Reihe von Übergangsmaßnahmen festgeschrieben. Mit dem Beginn des zweiten Schulhalbjahres zum 1. Februar tritt zudem eine neue Verwaltungsvorschrift in Kraft, die verbindlich Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung und Studienorientierung an Schulen festlegt.
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