Der Bund hat Eckpunkte für ein angepasstes Infektionsschutzgesetz vorgelegt. Insgesamt ist es zu begrüßen, dass der vorliegende Entwurf einen umfassenden Katalog an möglichen Schutzmaßnahmen vorsieht und damit den Ländern ein Handlungsspielraum gegeben wird, mit dem wir auf das im Herbst und Winter mögliche Infektionsgeschehen schnell reagieren können. Es ist auch zu begrüßen, dass dabei der Fokus auf die Masken- und die Testpflicht, insbesondere in vulnerablen Bereichen und Bereichen mit erhöhtem Infektionsrisiko, gelegt wird.
Die vorangegangene Sitzung der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hat aber gezeigt, dass dieser Entwurf einer Überarbeitung bedarf. Wir alle haben in zweieinhalb Jahren Pandemie gelernt, mit neuen Regeln dem Virus zu begegnen. Und wir haben auch dank einer beispiellosen Impfkampagne wieder Wege zurück in eine neue Normalität gefunden. Der vorliegende Entwurf muss strukturierter und logischer werden. Sollten wir in den kommenden Monaten anlassbezogen Schutzmaßnahmen ergreifen, so müssen diese erklärbar und nachvollziehbar bleiben. Hier sehen die Länder noch Nachbesserungsbedarf. Es bleibt zudem noch eine Reihe von Fragen zu klären.
Wann und in welcher Form Rheinland-Pfalz im Herbst und im Winter Maßnahmen ergreift, lässt sich heute noch nicht sagen. Es gibt heute keine verlässlichen Prognosen, wie die Lage sich entwickeln wird. Wir sind immer gut beraten gewesen im Land, anlassbezogene Maßnahmen anzuwenden. Auch deshalb sind wir in Rheinland-Pfalz sehr gut durch diese Pandemie gekommen. Der Entwurf war noch nicht in der Ressortbefassung des Bundes. Die weiteren Beratungen auf Bundesebene gilt es abzuwarten.“