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Gesundheitsminister Clemens Hoch bedauert das Auslaufen der telefonischen Krankschreibung

Heute endet die Möglichkeit, telefonischen Krankschreibungen bei leichten Erkältungsbeschwerden auch ohne Praxisbesuch zu erhalten. Diese Sonderregelung war in der Corona-Krise durch den Gemeinsamen Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkasseneingeführt worden und gilt nur noch am heutigen Frei-tag (31. März).

„Ich bedaure es, dass diese Regelung nicht fortgesetzt wird. Sie hat sich in der Hochphase der Pandemie und darüber hinaus als bewährtes Instrument bewiesen, bei dem Ärztinnen und Ärzte Ihre Patientinnen und Patienten krankschreiben konnten, ohne sie krank in einem vollen Wartezimmer unterzubringen. Das hat die Ärzteschaft und die Mitarbeitenden in den Praxen geschützt und entlastet. Die Regelung war auch patientenfreundlich, da beispielsweise Menschen mit leichten Symptomen weniger dem Risiko ausgesetzt waren, sich weitere Infektionen zuzuziehen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Der Minister regte zudem an, das Konzept der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung grundsätzlich zu überdenken. Wer krank sei solle auf jeden Fall einen Arzt aufsuchen. „Ich halte es jedoch nicht mehr für zeitgemäß, wenn erkrankte Menschen möglicherweise auch mit ansteckenden Symptomen zwingend überlastete Praxen aufsuchen sollen, nur, weil eine Bescheinigung über das Offensichtliche ausgestellt werden muss. Hier sind wir medizinisch und technisch eigentlich viel weiter vorangeschritten“, so Hoch. Es gelte auch außerhalb einer laufenden Pandemie, alle Möglichkeiten zu nutzen, um leichte und schwere Krankheitsfälle voneinander zu trennen, Kontakte zu reduzieren und gleichzeitig das medizinische Personal zu entlasten.

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