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Gesundheitsminister Clemens Hoch begrüßt Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz zur Neuregelung von Quarantäneregelungen

Die Omikron-Variante des Corona-Virus ist auch in Rheinland-Pfalz mittlerweile vorherrschend. Vor dem Hintergrund dadurch steigender Fallzahlen und einer erneut zunehmenden Belastung in den Krankenhäusern haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder heute in einer gemeinsamen Schalte über einheitliche Quarantäneregelungen beraten. „Ich begrüße die Empfehlungen der Gesundheitsministerkonferenz an die Ministerpräsidentenkonferenz, die am Freitag erneut beraten wird. Wir wollen spätestens in der kommenden Woche einheitliche Quarantäneregelungen für Menschen schaffen, unabhängig davon, ob sie sich mit der Delta- oder Omikron-Variante infiziert haben. Diese müssen nachvollziehbar sein und vor allem vor dem Hintergrund der Omikron-Variante der Sorge Rechnung tragen, dass nicht das ganze Land gleichzeitig in Isolation verharrt, während Einrichtungen der kritischen Infrastruktur sich selbst überlassen bleiben“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch im Anschluss an die Fachministerberatungen.

Grundsätzlich soll die Quarantänedauer von symptomfreien engen Kontaktpersonen einheitlich 7 Tage betragen. Bei Personen ohne Grundimmunisierung kann diese nur nach 7 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder erneut genesen sind, müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.

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