Die Gesundheitsministerinnen und -minister haben sich auf folgende Eckpunkte als Empfehlungen verständigt:
Grundsätzlich soll die Quarantänedauer von symptomfreien engen Kontaktpersonen einheitlich 7 Tage betragen. Bei Personen ohne Grundimmunisierung kann diese nur nach 7 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden. Personen, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben oder erneut genesen sind, müssen als enge Kontaktpersonen nicht in Quarantäne. Dabei wird eine regelmäßige Selbsttestung empfohlen. Bescheinigt der Arbeitgeber Personen mit Grundimmunisierung die Zugehörigkeit insbesondere zum medizinischen und pflegerischen Personal, zur Kinderbetreuung und zu Bildungseinrichtungen, zur Polizei, zur Feuerwehr, zum Rettungsdienst, zur Telekommunikation sowie Energie- und Wasserversorgung, kann die Quarantäne zum Zwecke der Arbeitsaufnahme bereits nach 5 Tagen mittels negativem PCR-Test beendet werden.
„Es zahlt sich aus, dass wir in Rheinland-Pfalz auch mit der „2Gplus“-Regel frühzeitig strenge Maßnahmen ergriffen haben. Bundesweit verzeichnen wir aktuell eine der niedrigsten Inzidenzen. Doch die Zahlen werden jetzt deutlich und rasant schnell weiter steigen, weshalb Lockerungen zur Zeit nicht angezeigt sind, im Gegenteil: Ich appelliere an andere Länder, die „2Gplus“-Regel auch konsequent anzuwenden, wie es bei der letzten Bund-Länder-Schalte beschlossen wurde, statt ständig einen Lockdown zu fordern, der all jene treffen würde, die am meisten dafür getan haben, aus dieser Pandemie herauszukommen“, so Clemens Hoch. Angesichts der Gefahr durch die Omikron-Variante seien erneut alle Kräfte und ein hohes Maß an Solidarität und Achtsamkeit geboten.