Derzeit werde die Morbiditäts- und Sozialstruktur bei der psychotherapeutischen Bedarfsplanung nicht im notwendigen Umfang berücksichtigt. Das heißt: Das Verhältnis der Zahl der Erkrankten zu derjenigen der gesamten Bevölkerung entspricht nicht dem tatsächlichen Angebot an vorhandenen Therapiemöglichkeiten. Dies gelte auch für Veränderungen hinsichtlich der erfreulicherweise wachsenden Bereitschaft der Bevölkerung, bei psychischen Erkrankungen die Hilfe einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten in Anspruch zu nehmen. „Es ist daher erforderlich, dass der Bund die im Koalitionsvertrag angekündigte und dringend erforderliche Reform der Bedarfsplanung auf der Grundlage einer systematischen Berücksichtigung der Morbiditäts- und Sozialstruktur zeitnah gesetzlich regelt“, so der Minister.
Im Vorgriff auf diese Reform sei angesichts der aktuellen Versorgungslücke darüber hinaus ein umgehendes Handeln erforderlich. „Wir fordern den Bund daher zusätzlich auf, im Vorgriff auf die erforderliche Reform der Bedarfsplanung die gesetzlichen Regelungen für eine kurzfristige Verbesserung der Versorgungssituation in der ambulanten Psychotherapie zu schaffen“, sagte Clemens Hoch.