| Psychotherapeutische Versorgung

Gesundheitsminister Clemens Hoch: Fachministerkonferenz wird sich mit Ausbau der psychotherapeutischen Behandlung beschäftigen

„Die Wartezeiten auf eine Psychotherapie im Land sind zu lang - besonders für Kinder und Jugendliche. Laut Landespsychotherapeutenkammer warten Patientinnen und Patienten derzeit - je nach Region - mehr als fünf Monate auf einen Termin. Dabei machen die Auswirkungen der Corona-Krise, die Unmittelbarkeit des Krieges in der Ukraine, finanzielle Sorgen in vielen Haushalten und die Diskussion über die Klimakatastrophe und die Zukunft vielen Menschen zu schaffen. Wir dürfen diese Menschen nicht alleine lassen und deshalb benötigen wir dringend mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze. Die Bundesregierung muss daher bei der Reform der psychotherapeutischen Bedarfsplanung aktiv werden - und zwar so schnell wie möglich“, forderte Gesundheitsminister Clemens Hoch im Vorfeld der anstehenden Gesundheitsministerkonferenz. Der Minister hatte für das Land Rheinland-Pfalz das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen lassen.

Weiterhin forderte der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister den Bund auf, mit ad-hoc-Maßnahmen schnell und konkret Abhilfe zu schaffen. Hierzu machte Gesundheitsminister Clemens Hoch drei konkrete Vorschläge: eine Erhöhung des Verhältnisses der zugelassenen Kassensitze zur Einwohnerzahl, die Neudefinition der Überversorgung und die Erteilung von befristeten Institutsbevollmächtigungen.

Die drei möglichen Sofortmaßnahmen durch den Bund im Überblick:

Verhältnis der zugelassenen Kassensitze zur Einwohnerzahl

Nach den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses von Ärzten und Krankenkassen (GBA) kommt derzeit in zentralen Orten ein Therapeut auf 3.173 Einwohner, in rein ländlichen Bereichen ist das Verhältnis 1 zu 5.754 Einwohner. Rheinland-Pfalz als ländlich geprägtes Bundesland hat daher sehr wenige Kassensitze für Therapeuten. Würde man das Verhältnis in den ländlichen Regionen auf einen Therapeutensitz pro 4.500 Einwohner erhöhen, entstünden in Rheinland-Pfalz gut 140 zusätzliche Kassensitze. Für die Wartezeiten kann dies eine große Entlastung bringen.

Neudefinition der Überversorgung

Ebenfalls könnten weitere Kassensitze - rund 140 - geschaffen werden, wenn die rechnerische Überversorgung weiter gefasst und nicht bei 110 Prozent weitere Zulassungen gesperrt werden, sondern erst bei 140 Prozent.

Vorübergehende Institutsbevollmächtigungen

Eine dritte Möglichkeit wäre, wenn die psychiatrischen Krankenhäuser oder Fachabteilungen, die eine stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Versorgung anbieten, für eine Übergangszeit eine sogenannte „Institutsermächtigung“ bekämen. Dann könnten die Ärzte und Ärztinnen und die Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die im Krankenhaus tätig sind oder vom Krankenhaus hierfür eingestellt werden könnten, auch ambulante psychotherapeutische Angebote machen. Hierdurch würden zusätzlich die Krankenhausstandorte gestärkt werden.

„Wir bleiben dabei: Der Bund muss im Vorgriff auf die erforderliche Reform der Bedarfsplanung die gesetzlichen Regelungen für eine kurzfristige Verbesserung der Versorgungssituation in der ambulanten Psychotherapie schaffen und er muss endlich die Arbeiten für eine grundlegende Reform angehen“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

 

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