Auch Ärztinnen und Ärzten mit Drittstaatenabschluss erfahren Unterstützung: So gibt es ein neues vom Land gefördertes Fallmanagement zur Beschleunigung von Anerkennungsverfahren, aber auch Regelungen der KV zur Beschäftigung als Assistenz in Arztpraxen zur Vorbereitung auf die Approbation und damit verknüpfte Förderangebote, die zum Jahresbeginn starteten. Beim Fallmanagement werden Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Zahnärztinnen und Zahn-ärzte mit in Drittstaaten abgeschlossener Ausbildung bei der Vorbereitung der Antragstellung auf Erteilung der deutschen Approbation, insbesondere bei der Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen, beraten und unterstützt. Das Projekt gibt darüber hinaus Hilfestellung bei der Fachsprachenprüfung und der Suche nach einem Arbeitsplatz. Dies geschieht an drei Beratungsstandorten in Landau, Kaiserslautern und Mainz. Ergänzt wird das Angebot durch zusätzliche mobile Beratungsstandorte. „Der Fachkräftemangel betrifft weite Teile der Gesellschaft. Ihm entgegenzuwirken ist Gesamtaufgabe der Landesregierung. Gerade im medizinischen Bereich sind wir auf viele Expertinnen und Experten angewiesen. Wir brauchen gut ausgebildete Menschen. In den letzten Jahren haben viele hochqualifizierte Menschen in unserem Land Zuflucht gesucht. Davon können wir profitieren, wenn wir sie beim Start in ihr neues Leben so gut wie möglich unterstützen“, so Gesundheitsminister Hoch.
Einige weitere Maßnahmen in der aktualisierten Übersicht betreffen die Weiterentwicklung von Praxisstrukturen und Vernetzung untereinander, wie der 2024 gestartete Studiengang Physician Assistant, eine neue Praxisnetz-Förderung der KV und die Wiedereinstiegskurse auch für medizinische Fachangestellte, die neben den bereits etablierten Kursen für die Ärztinnen und Ärzte ebenfalls gefördert wurden. Für das Thema Praxisstrukturen bedeutsam ist aber auch die verbesserte Landesförderung für hausärztliche Zweigpraxen seit Anfang 2024 im Rahmen der Niederlassungsförderung: Seither können zum Beispiel eine Anstellungsförderung (bis zu 20.000 Euro) und eine Zweigpraxisförderung (bis 15.000 Euro) auch dann kombiniert werden, wenn die betreffende Ärztin oder der betreffende Arzt ausschließlich in der geförderten Zweigpraxis tätig ist; Zweigpraxen werden also per se als Verbesserung betrachtet und unterstützt.
Darüber hinaus wurden in die Maßnahmenübersicht die vom Land geförderten Mobilen Praxen der KV und ein neues Startkapital-Förderprogramm der KV für eine Niederlassung direkt im Anschluss an die Weiterbildung neu aufgenommen. Rückblickend zum Beginn der Legislaturperiode sind seither außerdem als wichtige Maßnahmen zu erwähnen: Die Steigerung der Studienanfängerplätze an der Mainzer Universitätsmedizin und der weitere Ausbau des Medizincampus Trier mit einer stärkeren Rolle für den klinischen Teil des Medizinstudiums. Hinzu kommt die seither neu aufgestellte Kommunalberatung der KV mit Förderung des Landes, die inzwischen eng mit der regionalen BWL-Beratung verzahnt wurde.
„Unsere gute Zusammenarbeit mit den vielen Akteuren am Masterplan hat ein Bündel an kurz-, mittel- und langfristig wirksamen Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung hervorgebracht, das vor allem in den Handlungsfeldern Ärztliche Ausbildung, Ärztliche Weiterbildung und Fortbildung, Ärztliche Berufsausübung sowie regionale und kommunale Initiativen wirkt. So stärken wir schon heute die medizinische Versorgung der Zukunft“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.
Hintergrund
Mit dem Masterplan zur Stärkung der ambulanten ärztlichen Versorgung hat Rheinland-Pfalz ein Forum initiiert, über das das Land und Schlüsselakteure wie Kassenärztliche Vereinigung, Landesärztekammer, Landespsychotherapeutenkammer, Hausärzteverband, Gemeinde- und Städtebund, Landkreistag sowie Universitätsmedizin sich austauschen und ihre Maßnahmen aufeinander abstimmen. Die enge partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen des Masterplans hat besondere Bedeutung, weil die gesetzlichen Zuständigkeiten auf unterschiedliche Organisationen verteilt sind, die Maßnahmen aber gut ineinandergreifen sollen. Das Land kann viele Angelegenheiten nicht selbst regeln, weil z.B. die Sicherstellung der ambulanten Versorgung gesetzliche Aufgabe der KV ist.
Die nun aktualisierte Übersicht finden Sie unter www.hausarzt.rlp.de.