Zudem kündigte Gesundheitsminister Hoch an, die Etablierung von hebammengeleiteten Kreißsälen in Geburtskliniken zu unterstützen und für den aufwändigen Umsetzungsprozess einschließlich notwendiger Qualifizierungsmaßnahmen seitens des Landes auch Fördermittel bereitzustellen. Das Betreuungsmodell hebammengeleiteter Kreißsaal verbindet den Wunsch nach einer möglichst interventionsarmen, natürlichen Geburt mit einer höheren Berufszufriedenheit der Hebammen und kann damit auch dazu beitragen, Hebammen für die Tätigkeit in der klinischen Geburtshilfe zu gewinnen. Eine Abfrage unter den Geburtskliniken seitens des Gesundheitsministeriums hat ein hohes Interesse an der Umsetzung eines solchen Modells an zahlreichen Kliniken ergeben, gleichzeitig aber auch Unterstützungsbedarf aufgezeigt.
„Die Krankenhausstrukturreform wird viele Veränderungen in den Arbeits- und Zusammenarbeitsstrukturen in der Geburtshilfe mit sich bringen. Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung das Betreuungskonzept „Hebammenkreißsaal“ als wichtiges Instrument zur Verbesserung der Betreuungs- und Arbeitsbedingungen in der klinisch-stationären Geburtshilfe anerkennt und die Umsetzung entsprechend fördert“, sagt Ingrid Mollnar, Vorsitzende des Hebammenlandesverbandes Rheinland-Pfalz. „Qualifizierungsmaßnahmen in die Förderung mit aufzunehmen, ist wesentlich, um die Professionen der Geburtshilfe in die sich verändernden Arbeitsstrukturen einzubinden. Ebenso wie die Förderung der Hebammenzentralen ist diese Förderung ein wichtiger Schritt zur Sicherung einer guten Versorgung mit Hebammenhilfe und Geburtshilfe in RLP.“
Minister Clemens Hoch äußerte sich am Runden Tisch auch zu den durch das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz geschaffenen bundesgesetzlichen Regelungen zur finanziellen Förderung der Geburtskliniken: „Ich verspreche mir von dieser Förderung einen Beitrag zur finanziellen Stabilisierung der Geburtshilfen und dies noch bevor die grundlegende Krankenhausreform die Finanzierungsbedingungen ganz grundsätzlich zugunsten der Geburtshilfen ändern soll. Mir ist dabei wichtig, dass wir mit der Förderung einen Beitrag zur Versorgungssicherheit gerade auch im ländlichen Raum leisten.“
Den rheinland-pfälzischen Geburtskliniken steht auf dieser Grundlage in den Jahren 2023 und 2024 eine finanzielle Förderung in Höhe von jeweils rund 5,8 Millionen Euro zur Verfügung. Die zu berücksichtigenden Kriterien sind gesetzlich vorgegeben; die Länder können diese aber je nach landesspezifischer Situation und Einschätzung unterschiedlich gewichten. Die Expertinnen und Experten am Runden Tisch waren eingeladen, ihre Argumente für die konkrete Ausgestaltung der Förderung einzubringen.