Kreiskrankenhaus Grünstadt, 1 Bescheid Fördersumme 237.437,00 Euro
Kath. Klinikum Koblenz Montabaur, 1 Bescheid Fördersumme 347.672,94 Euro
St. Marien-u. St. Annastiftskrankenhaus,
Ludwigshafen, 1 Bescheid Fördersumme 1.811.000,00 Euro
Johanniter-Zentrum Neuwied, 2 Bescheide Fördersumme 257.500,00 Euro
Bei den Bescheiden der o. g. Häuser handelt es sich um Folgebescheide. Eine persönliche Übergabe durch die Hausspitze hat bereits stattgefunden. Die nachfolgenden Häuser erhalten erste Bewilligungen nach dem Krankenhauszukunftsfonds. Weitere Anträge dieser Häuser sind beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) noch in Bearbeitung.
KH Zum Guten Hirten, Ludwigshafen, 1 Bescheid Fördersumme 216.141,00 Euro
Sankt Vincentius Krankenhaus, Speyer, 1 Bescheid Fördersumme 216.843,00 Euro
Paracelsus Klinik Bad Ems, 2 Bescheide Fördersumme 227.545,00 Euro
Marienhaus Klinikum Hetzelstift, Neustadt a.d.W.,
1 Bescheid Fördersumme 45.896,34 Euro
Marienhaus Klinikum Mainz, 1 Bescheid Fördersumme 75.645,78 Euro
St. Josef Krankenhaus Hermeskeil, 1 Bescheid Fördersumme 22.556,73 Euro
Marienhaus Klinikum im Kreis Ahrweiler, Bad
Neuenahr- Ahrweiler, 1 Bescheid Fördersumme 48.293,91 Euro
Heilig Geist Hospital Bingen, 1 Bescheid Fördersumme 16.734,06 Euro
Marienhaus Klinikum Bendorf, Neuwied,
Waldbreitbach, 1 Bescheid Fördersumme 83.670,30 Euro
Marienhaus Klinikum, Eifel, 1 Bescheid Fördersumme 58.079,91 Euro
„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung der Krankenhausstandorte – konkret vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.
Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Die Krankenhäuser setzen die Fördermittel für zukunftsgerichtete Investitionen ein, insbesondere um moderne Notfallkapazitäten und verschiedene Digitalisierungsmaßnahmen zu realisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro zur Verfügung. Dadurch verbleibt bei den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung, welches regelmäßig eine aktuelle Statistik zum Krankenhauszukunftsfonds auf seiner Homepage veröffentlicht.