„Die Krankenhauslandschaft in Deutschland ist im Wandel. Neben den Belastungen der allgemeinen Arbeit, fast drei Jahren Corona-Pandemie, finanziellen Herausforderungen und dem Fachkräftemangel trifft die aktuelle Energiekrise und die Inflation Deutschlands große und kleine Krankenhausstandorte hart. Das betrifft natürlich auch Rheinland-Pfalz. Daher begrüßen wir grundsätzlich die Vorschläge der Regierungskommission, wollen uns nun aber auch ganz genau anschauen, was das für unsere landesspezifischen Gegebenheiten bedeutet“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Es sei wichtig, aus der Notwendigkeit der Veränderung heraus neue Chancen zu erkennen und neue Wege zu gehen. Ziel bleibe es, die Gesundheitsversorgung im Land zu erhalten und weiter zu optimieren. „Auf den ersten Blick enthält das Papier der Regierungskommission gute Ansätze“, so der Minister.
Die Vorschläge der Regierungskommission im Einzelnen:
Vergütung von Vorhalteleistungen: Derzeit erfolgt die Finanzierung von Krankenhausleistungen weitestgehend über Fallpauschalen. Dadurch besteht ein Anreiz, sehr viele – im Zweifelsfall auch unnötige – Operationen oder anderweitige Behandlungen durchzuführen (sog. Leistungs- oder Mengenanreiz), zudem insbesondere die Fallpauschalen abzurechnen, die besonders lukrativ sind – und Fachbereiche, die weniger lukrativ sind, wie die Kinder- und Jugendmedizin, zu schließen. Fixkosten (Vorhalten von Personal, Notaufnahme oder notwendiger Medizintechnik) müssen überwiegend ebenfalls über die Fallpauschale erwirtschaftet werden. Um die Bedeutung der Krankenhäuser für die Daseinsvorsorge zu unterstreichen und um den wirtschaftlichen Druck auf möglichst viele Behandlungsfälle zu senken, empfiehlt die Regierungskommission, künftig einen festen Betrag als Vorhaltekosten zu definieren
Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen (Leveln): Die Krankenhausstrukturen in Deutschland sollen neu geordnet werden, und zwar in drei konkrete Level. Dem schließt sich eine entsprechende Förderung an:
- Grundversorgung – medizinisch und pflegerische Basisversorgung, zum Beispiel grundlegende chirurgische Eingriffe und Notfälle.
- Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten.
- Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken.
Einführung von definierten Leistungsgruppen: Die lediglich grobe Zuweisung von Fachabteilungen (wie „Innere Medizin“) zu Krankenhäusern soll durch genauer definierte Leistungsgruppen abgelöst werden (z. B. „Kardiologie“). Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten soll so maßgeblich verbessert werden.