„Wir sind nun in der Lage, wichtige Säulen unserer Hochschul- und Wissenschaftspolitik abzusichern“, so Ahnen weiter. Dank des heute beschlossenen Gesetzentwurfs stünden nun die notwendigen Mittel bereit, um bis 2016 insbesondere das gleichnamige Hochschulprogramm „Wissen schafft Zukunft“ fortzusetzen und die zweite Phase des Hochschulpaktes, für die Bund und Land gemeinsam aufkommen, erfolgreich kofinanzieren zu können. Die Aufstockung sichere zudem die Finanzierung erfolgreicher Anträge bei der Exzellenzinitiative. Dem Bekenntnis, dass Bildung und Wissenschaft auch unter finanzpolitisch schwierigen Bedingungen Schwerpunkte für SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bleiben sollen, lasse die Regierung Taten folgen, hob Doris Ahnen hervor.
Die Aufstockung des Sondervermögens sei vor dem Hintergrund der notwendigen Haushaltskonsolidierung ein großer Kraftakt, zugleich aber eine hoch sinnvolle Maßnahme: Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen ergebe sich daraus der Vorteil, Mittel flexibel abrufen und für mehrere Jahre sicher planen zu können. Ihnen werde so ermöglicht, zusätzliches Personal einzustellen, das in neuen Forschungsbereichen sowie zur Ausbildung zusätzlicher Studierender gebraucht werde. Bereits in der ersten Hochschulpaktphase konnten die rheinland-pfälzischen Hochschulen zwischen 2008 und 2010 über 12.000 zusätzliche Studienanfängerinnen und Studienanfänger aufnehmen, ohne dass sich die Studienbedingungen verschlechtert hätten. Im Gegenteil: Nicht zuletzt durch 200 Stellen, die im Sondervermögen eigens zur Verbesserung der Lehrqualität ausgewiesen waren, konnten die Betreuungsrelationen sogar leicht verbessert werden.
Ebenfalls beraten und verabschiedet hat der Landtag heute einen Entwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes. Mit Beginn des Sommersemesters 2012 will die Landesregierung für Studierende keine Studienkonten mehr anlegen. Sie realisiert damit im Hochschulbereich zentrale Forderungen des Koalitionsvertrages zwischen der SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN. „Damit setzen wir die Idee eines gebührenfreien Studiums in Rheinland-Pfalz konsequent fort“, so Doris Ahnen. Dieses sei eine wesentliche Voraussetzung dafür, alle Studierenden unabhängig von ihrer sozialen Herkunft bestmöglich zu fördern.
Mit dem Studienkontenmodell, das bereits ein großzügig bemessenes gebührenfreies Erststudium garantierte, hatte Rheinland-Pfalz 2004/2005 auf die Tatsache reagiert, dass immer mehr Bundesländer Studiengebühren einführten. Inzwischen, sagte Doris Ahnen, rückten die meisten davon wieder ab, was Rheinland-Pfalz in seiner Grundüberzeugung nur mehr bestätige: Das Erststudium soll studienbeitragsfrei bleiben. Nun auch unabhängig von der dafür benötigten Studiendauer. Gelten solle dies auch für jene, die sich für ein Doppelstudium eingeschrieben hätten. Erhalten bleibe die Gebührenpflicht dagegen für das Zweitstudium.
Nicht verhehlen wolle die Landesregierung, dass den Hochschulen durch die Abschaffung der Studienkonten jährlich Beiträge in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro entgingen. Gegenzurechnen seien hier aber personelle Kosten und der mit den Studienkonten verbundene bürokratische Aufwand. Zur Entlastung der Hochschulen trügen ferner noch nicht eingeplante zusätzliche Mittel bei, die ihnen in den kommenden Jahren zur Verfügung stehen werden. Allein aufgrund der Übererfüllung des Hochschulpaktes kämen etwa zu den zusätzlich in 2011 gezahlten 24,3 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013 weitere 16,7 Millionen Euro hinzu. Darüber hinaus stünden ihnen in der zweiten Phase des Hochschulpaktes für den Bereich der Lehre Programmbudgets in Höhe von 40 Millionen Euro zur Verfügung. Ferner könnten Hochschulen weiter Anträge im Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, der sogenannten dritten Säule des Hochschulpaktes, stellen.
Allein über die genannten Maßnahmen verfügten die Hochschulen – unabhängig von der Grundfinanzierung und der Aufstockung des Sondervermögens – in den kommenden vier Jahren über zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 70 Millionen Euro.
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