„Ich freue mich, dass die Änderungen des Hochschulgesetzes heute verabschiedet wurden, denn sie schaffen geeignete rechtliche Rahmenbedingungen, um die rheinland-pfälzischen Hochschulen im nationalen wie im internationalen Kontext weiter zu stärken und geben den Hochschulen Planungssicherheit. Das Hochschulgesetz räumt mehr Flexibilität, Eigenverantwortung und eine größere Autonomie für die Hochschulen ein und sichert außerdem eine konsequente Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses“, erklärte Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur. „Wir bleiben auch beharrlich auf unserem Kurs, die Hochschulen weiter für beruflich Qualifizierte zu öffnen. Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird durch die weitergehende Reform des Hochschulzugangs ohne Abitur deutlich betont“, sagte Wissenschaftsministerin Doris Ahnen.
Bereits die Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur sei insgesamt sehr positiv verlaufen. Dies bestätige einmal mehr, dass die Landesregierung mit dem Gesetz den richtigen Weg beschritten und die unterschiedlichen Interessen gut miteinander vereint habe.
„Ich bin davon überzeugt, dass die Änderungen im Hochschulgesetz sowohl die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wettbewerb um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und Mittel weiter verbessern als auch die Studierbarkeit der Studiengänge sichern werden. Die neuen hochschulrechtlichen Vorschriften können nun ab September an den Hochschulen mit Leben gefüllt werden“, sagte Wissenschaftsministerin Ahnen.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
- weitreichende Öffnung der Hochschulen für beruflich qualifizierte Personen ohne Abitur
- Größere Autonomie und mehr Gestaltungsspielraum für die Hochschulen, Stärkung der Rolle der Präsidentin bzw. des Präsidenten
- Sicherung hoher Standards in Forschung und Lehre durch umfassende Qualitätssicherungssysteme der Hochschulen
- Einfachere und schnellere Aufnahmemöglichkeit von Dualen Studiengängen
- Sicherung der Studierbarkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge
- Möglichkeit zum Teilzeitstudium
- Stärkere Beteiligung der Studierenden im Hochschulrat
- Deutliche Hervorhebung der Vereinbarkeit von Familie, Studium, wissenschaftliche Qualifikation und Beruf
- Stärkung der wissenschaftlichen Exzellenz insbesondere durch die gesetzliche Verankerung der Forschungskollegs
- Flexibleres und weniger verwaltungsintensives Verfahren zur leistungsgerechten Besoldung von Professorinnen und Professoren