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Islamische Verbände: Gutachten kommen im Sommer

Die Zusatzgutachten zu den islamischen Verbänden werden im Sommer 2018 vorliegen. Die zeitliche Verzögerung ist auf eine längere Erkrankung eines Gutachters und den Einbezug der hessischen Gutachten, die im Dezember 2017 veröffentlicht wurden, zurückzuführen.

"Wir hätten uns einen zeitnahen Vorlagezeitpunkt gewünscht. Allerdings möchten wir keinen Zeitdruck auf die Gutachter ausüben, der einer wissenschaftlich fundierten und rechtssicheren Analyse entgehen steht. Daher ist der Wunsch der Gutachter, die Zusatzgutachten erst im Laufe des ersten Halbjahres 2018 vorzulegen, im Sinne der Wissenschaftsfreiheit zu akzeptieren“, so Staatssekretär Salvatore Barbaro.

Eine einfache Übernahme der hessischen Gutachten wird im rheinland-pfälzischen Wissenschaftsministerium als schwierig eingestuft: „Die Situation in Hessen ist eine völlig andere als in Rheinland-Pfalz. Hessen hat einen Vertrag mit DITIB und führt bereits Schulunterricht mit DITIB durch. In Rheinland-Pfalz gibt es keinen Vertrag und der Islamunterricht wird in einer modellhaften Erprobung ohne Beteiligung von DITIB abgehalten. Auch handelt es sich beim hessischen DITIB-Landesverband um eine andere Gliederung als in Rheinland-Pfalz. Strukturen und Handeln können unterschiedlich sein. Ein rechtsfestes Gutachten muss spezifisch für Rheinland-Pfalz sein“, erläutert Barbaro.

Die Landesregierung machte nochmals deutlich, dass man die hessischen Gutachten mit großem Interesse wahrgenommen habe. Insbesondere die allgemeinen Ausführungen sind von Interesse. So werden die Gutachter die Erkenntnisse aus Hessen in Beziehung mit der rheinland-pfälzischen Situation setzen.

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