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Kinderrechte gehören ins Grundgesetz

Die Verankerung eigenständiger Kinderrechte im Grundgesetz hat die rheinland-pfälzische Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen anlässlich des Weltkindertags 2010 am 20. September gefordert. „Die aktuellen Debatten über die eigenständige Unterstützung von Kindern aus Elternhäusern, die Arbeitslosengeld II beziehen, haben zuletzt gezeigt, dass die Verankerung der Rechte von Kindern beispielsweise auf die freie Entwicklung und Entfaltung ihrer Persönlichkeit oder auf die Achtung der Kinderwürde im Grundgesetz überfällig ist“, sagte Doris Ahnen und verwies darauf, dass in Rheinland-Pfalz Kinderrechte bereits seit dem Jahr 2000 in der Landesverfassung verankert seien. Die Landesregierung habe bereits mehrfach Vorstöße zur Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz unternommen, allerdings damit bei der Bundesregierung und den unionsgeführten Ländern keine Zustimmung gefunden.

Der Einsatz der Landesregierung für die Rechte von Kindern zeige sich zudem unter anderem in dem ressortübergreifenden Programm „Kinderfreundliches Rheinland-Pfalz“, in der gesetzlichen Verpflichtung für Kommunen Kinder an Planungen und Vorhaben zu beteiligen oder in einem eigenen Landesgesetz zum Schutz des Kindeswohls und der Kindergesundheit. „Auch Schritte wie die Beitragsbefreiung von Kindergärten, der massive Ausbau von Ganztagsschulen oder die bundesweit erste auf ein ganzes Bundesland ausgedehnte jährliche ,Woche der Kinderrechte' sind ein Beleg dafür, dass in Rheinland-Pfalz gilt: Kinder haben Vorfahrt!“, unterstrich Doris Ahnen.

Mehr zum Thema Kinderrechte im Internet unter: www.kinderrechte.rlp.de

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