| Krankenhausfinanzierung

Land beschließt Krankenhausliquiditätspakt mit den Krankenkassen – Kurzfristig stehen 275 Millionen Euro bereit

Krankenhäuser stehen bundesweit finanziell unter Druck. Zwar stellt der Bund mit der geplanten Krankenhausreform die Weichen bei der Krankenhausfinanzierung völlig neu. Befürchtet wird jedoch, dass die Reform für einige Standorte zu spät kommt. „Das Land hat daher sehr kurzfristig mit den Krankenkassen und deren Verbänden den Krankenhausliquiditätspakt Rheinland-Pfalz für die Krankenhäuser im Land beschlossen. Damit sollen bis zum Jahresende den Krankenhäusern finanzielle Mittel in Höhe von rund 275 Millionen Euro zufließen und diese dadurch stabilisieren. Das ist ein gutes Signal für die Einrichtungen im Land und ein starkes Zeichen der Solidarität“, sagte Gesundheitsminister Clemens Hoch.

Die Mittel setzen sich zusammen aus rund 150 Millionen Euro Auszahlungen aus den Pflegebudgets. Hier stockt wegen ausbleibender Fälle auch die Rechnungsstellung. Dies wird nun beschleunigt. Hinzu kommen die Auszahlungen der Energiehilfen des Bundes durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit und durch die Krankenkassen bis zum Jahresende in Höhe von rund 85 Millionen Euro sowie Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds in Höhe von 40 Millionen Euro. „Das verschafft den Einrichtungen eine Verschnaufpause. Ich bin den Krankenkassen sehr dankbar, dass sie in dieser schwierigen Situation schnell handeln. Wir sind uns alle bewusst, dass dies nicht das Ende unserer Bemühungen ist. Es führt kein Weg an einer auskömmlichen Krankenhausfinanzierung durch den Bund vorbei“, betonte der Minister. Die Vertragsparteien vor Ort und auf Landesebene arbeiteten konstruktiv zusammen, um damit im gegebenen Rechtsrahmen die Versorgung zu stärken. „In einem schnellen, flexiblen und individuellen Verfahren wird den Krankenhäusern die Möglichkeit eröffnet, zeitnah Mittel mit den Krankenkassen zu vereinbaren und das Land stellt durch ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren sicher, dass Mittel des Pflegebudgets in Höhe von 150 Millionen Euro unverzüglich in die Finanzierung kommen“, sagte Hoch. In diesem Zusammenhang betonte Hoch, dass es grundsätzlich einer bundesgesetzlichen Änderung bedürfte, damit die Kassen vereinbarte Pflegebudgets auch schneller auszahlen könnten.

Den Partnern dieser Empfehlung sei daran gelegen, schnellstmöglich Hilfe zu leisten. Deshalb könnten betroffene Kliniken binnen zwei Wochen – spätestens bis 6. Oktober 2023 – ihren Anpassungsbedarf bei den Verhandlungsparteien vor Ort anmelden. „Wurden die Verhandlungen zum Budget 2020, 2021 oder 2022 noch nicht aufgenommen, wird empfohlen, dass sich die betroffenen Krankenhäuser – sofern nicht bereits geschehen - schnellstmöglich an die Kostenträger zur Terminierung der Verhandlungen wenden und entsprechende Verhandlungsunterlagen übermitteln. Soweit möglich, wollen wir Liquiditätsfragen zeitnah individuell lösen“, sichern Dr. Martina Niemeyer, Vorstandsvorsitzende der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, und Martin Schneider, Leiter der vdek Landesvertretung Rheinland-Pfalz, für die GKV in Rheinland-Pfalz zu.

Für Krankenhäuser, die bereits Vereinbarungen geschlossen haben, die Regelungen zur längerfristigen Liquiditätssicherung im Einzelfall enthalten, gilt diese ausgehandelte Empfehlung nicht. Sie gilt auch nicht für Krankenhäuser, die sich in einem Insolvenzverfahren befinden.

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