| Hochschulgesetznovelle

Langzeitstudiengebühren werden abgeschafft

Mit dem Beginn des Sommersemesters 2012 soll für Studentinnen und Studenten in Rheinland-Pfalz kein Studienkonto mehr neu angelegt werden und die bislang erhobenen Studiengebühren für Langzeitstudierende entfallen. Dies ist der Kern eines Entwurfs zur Änderung des Hochschulgesetzes, der nach der grundsätzlichen Zustimmung im Ministerrat jetzt den Hochschulen, Verbänden und anderen Beteiligten zur Anhörung zugeht. Bildungs- und Wissenschaftsministerin Doris Ahnen betonte: „Mit dem Entwurf zur Änderung des Hochschulgesetzes werden die zentralen hochschulpolitischen Forderungen des Koalitionsvertrages umgesetzt. Neben der ausdrücklichen Verankerung der Studienbeitragsfreiheit für das Erststudium und der vereinbarten Abschaffung des Studienkontenmodells wird mit der Novelle auch die akademische Selbstverwaltung weiter gestärkt und ein Beitrag zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung geleistet.“
Hörsaal, Bild Sascha Kopp

Die Wissenschaftsministerin ergänzte: „Vor allem beschreiten wir den Weg der Gebührenfreiheit des Hochschulstudiums konsequent weiter. Wir stellen unmissverständlich im Hochschulgesetz klar, dass das Erststudium in Rheinland-Pfalz – wie bisher faktisch auch schon – frei von Studiengebühren ist, nunmehr allerdings unabhängig von der benötigten Studiendauer.“ Auch ein Doppelstudium, bei dem die Studentin oder der Student sich gleichzeitig in zwei oder mehr Studiengängen eingeschrieben hat, sei mit der neuen Regelung künftig grundsätzlich gebührenfrei. Damit solle Studierenden, die dafür geeignet und entsprechend motiviert sind, die Möglichkeit eröffnet werden, ohne finanzielle Hindernisse durch Gebühren eine Doppelqualifikation zu erwerben.

Die Gebührenpflicht für das Zweitstudium bleibe vor dem Hintergrund der Belastung der Hochschulen durch stark steigende Studierendenzahlen erhalten. Diese Regelung komme auf den Prüfstand, wenn die Studierendenzahlen dies erlaubten.

Studienabsolventinnen und -absolventen oder Studierende, die bei der Abschaffung der Studienkonten bereits über ein Restguthaben verfügten, könnten dieses während einer Übergangsfrist noch einsetzen und insbesondere für postgraduale Studiengänge oder für die Teilnahme an wissenschaftlicher Weiterbildung verwenden. Dies gelte bis zum Wintersemester 2014/2015 einschließlich.

Andere Gesichtspunkte des Gesetzentwurfs beträfen die akademische Selbstverwaltung, ergänzte Doris Ahnen. So sollten die Sitzungen der Hochschulräte künftig grundsätzlich hochschulöffentlich stattfinden. Im Gesetz werde darüber hinaus klargestellt, dass Drittmittel, die den Hochschulen zur Verbesserung der Studienbedingungen oder der Qualität der Lehre gesondert zur Verfügung gestellt werden, ausschließlich für diese Zwecke verwendet werden dürften und somit bei der Feststellung der Aufnahmekapazitäten außer Betracht bleiben. „Dies ist ganz besonders im Hinblick auf aktuelle Förderprogramme von Bund und Ländern, insbesondere das Bund-Länder-Programm für bessere Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre, erforderlich“, sagte die Wissenschaftsministerin.

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