„Die staatlich anerkannten Schulen in freier Trägerschaft bereichern das schulische Angebot im Land und entlasten das staatliche Schulsystem. Sie erheben kein verpflichtendes Schulgeld und erhalten dafür staatliche Zuweisungen für ihre Personal- und Sachkosten. Mit dem neuen Privatschulgesetz sollen die 2009 verhandelten Veränderungen bei der Berechnung dieser Zuweisungen nun gesetzlich festgeschrieben werden“, betonte Bildungsministerin Doris Ahnen anlässlich der Einbringung der Gesetzesnovelle. Dies sei auch ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für das große ideelle und finanzielle Engagement der Privatschulträger.
Die 83 allgemeinbildenden und 31 berufsbildenden Ersatzschulen in freier Trägerschaft mit staatlicher Anerkennung besuchten zuletzt insgesamt etwas mehr als 37.000 Schülerinnen und Schüler.