| Digitalisierungsoffensive für Krankenhäuser

Ministerialdirektor Daniel Stich überreicht Bewilligungsbescheide an Hunsrück Klinik in Simmern

Ministerialdirektor Daniel Stich hat der Hunsrück Klinik in Simmern drei Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 1.821.554 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln verschiedene Digitalisierungsprojekte umsetzen.
V. l. n. r.: Rainer Frischmann, Krankenhausdirektor (Hunsrück Klinik), Kristina Theodoropoulos, Pflegedirektorin (Hunsrück Klinik), Dr. med. Elena Ribel, Ärztliche Direktorin (Hunsrück Klinik), Ministerialdirektor Daniel Stich (Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit), Andreas Heinrich, Vorstand Stiftung Kreuznacher Diakonie (Träger der Hunsrück Klinik), Carola Hollnack, koordinierende Referentin im Bereich Gesundheit (Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit)

„Die bewilligten Mittel sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandortes – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Daniel Stich bei der Übergabe der Bescheide. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

„In den kommenden Jahren werden wir einen deutlichen Millionenbetrag in die digitale Weiterentwicklung unserer Krankenhäuser investieren. Deshalb freuen wir uns sehr über die finanzielle Unterstützung unserer Vorhaben durch das Land Rhein-land-Pfalz und den Bund“, bedankte sich Andreas Heinrich, Vorstand Finanzen des Krankenhausträgers Stiftung Kreuznacher Diakonie und ergänzte: „Die geplanten Maßnahmen werden die Versorgungsqualität unserer Patientinnen und Patienten verbessern, unser Ärzteteam und Pflegepersonal entlasten und nicht zuletzt die Zukunftsfähigkeit unserer Krankenhäuser gewährleisten.“

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hier-bei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Um-setzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen.

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Gesundheit

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