Eines der Kernstücke der Novelle sei die Öffnung der Hochschulen für Menschen ohne Abitur bzw. Fachhochschulreife. Hier nimmt Rheinland-Pfalz eine Vorreiterstellung ein. Während Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte bisher bereits an allen Hochschulen einen ihrem Beruf verwandten Studiengang studieren konnten, erhalten sie künftig einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen. Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen haben, können nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit ohne den Umweg über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. An Universitäten steht zukünftig der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind.
„Dieser weitere Schritt zur Öffnung der Hochschulen ist mir besonders wichtig aus Gründen der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie auch eines sozial gerechteren Hochschulzugangs. Wir müssen alle Wissensressourcen, Begabungen und Talente junger Menschen aufgreifen, insbesondere wenn es darum geht, durch erstklassige Ausbildung dem Fachkräftebedarf zu begegnen“, so Wissenschaftsministerin Ahnen.
„Mit den Änderungen im Hochschulgesetz haben wir angemessen auf die gestiegenen Herausforderungen an die Hochschulen und Studierenden reagiert und ebenso auf ihre Bedürfnisse, etwa bei der Erweiterung des Gestaltungsspielraumes der Hochschulen, der konsequenten Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses oder der Öffnung der Hochschulen für junge Menschen ohne Abitur oder Fachhochschulreife“, so Ministerin Ahnen. „Gerade in diesem letzten Punkt setzt sich Rheinland-Pfalz an die Spitze der Bewegung“, unterstreicht Ahnen.
Das neue Hochschulgesetz, die detaillierten Änderungen zu den oben genannten und weiteren Punkten finden Sie auf unserer Homepage unter <link service rechtsvorschriften>www.mbwjk.rlp.de/service/rechtsvorschriften