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Neues Hochschulgesetz stärkt Hochschulen

„Mit der Novellierung der hochschulrechtlichen Vorschriften sollen für die Hochschulen die rechtlichen Rahmenbedingungen dafür geschaffen werden, moderne und effiziente Strukturen weiterzuentwickeln und zu professionalisieren. In konsequenter Fortführung bisheriger Hochschulgesetzesnovellen sollen ihnen flexiblere Handlungsspielräume, mehr Eigenverantwortung und größere Autonomie gegeben werden, um ihre nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern“, erklärte Doris Ahnen, Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, nachdem das Kabinett gestern die Novelle des Hochschulgesetzes beschlossen hatte und diese nun dem Landtag zugeleitet wird. „Mit der Hochschulgesetznovelle ziehen wir auch klare Folgerungen aus den Studierendenprotesten: Mit der Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses und der Sicherung der Studierbarkeit sollen mehr Flexibilität in der Studiengestaltung eingeräumt und gleichzeitig eine unnötige Prüfungsflut verhindert werden. Auch wird eine verbindlichere Praxis der Anerkennung von Leistungen, die an anderen Hochschulen im In- und Ausland erbracht wurden, vorgesehen.“ In diesen Punkten nehme die rheinland-pfälzische Gesetzesnovelle auch die aktuellen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auf. „Außerdem bleiben wir beharrlich auf unserem Kurs, die Hochschulen weiter für beruflich Qualifizierte zu öffnen“, sagte Doris Ahnen. „Die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung wird durch die weitergehende Reform des Hochschulzugangs ohne Abitur betont.“

Die öffentliche Anhörung im vergangenen Jahr habe nicht nur eine große, sondern auch eine überwiegend positive Resonanz ergeben. Die Schwerpunkte in der Gesetzesnovelle und ihre Zielsetzungen seien grundsätzlich unterstützt worden. In der nach dem Beschluss des Ministerrats nun dem Landtag zugeleiteten Fassung fänden sich eine Reihe von Anregungen wieder, die im Rahmen der Anhörung eingegangen seien.

Die wichtigsten Neuerungen im Hochschulgesetz:
Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses:
Mit der Hochschulgesetznovelle solle die Studierbarkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge gesichert werden. Sie lege fest, dass ein Modul nicht durch mehrere Teilprüfungen, sondern in der Regel mit einer einzigen Prüfung abgeschlossen wird. Auch sollen Module nicht miteinander verknüpft werden, um mehr Flexibilität zuzulassen. Damit werde ein deutliches Zeichen gegen die bundesweit kritisierte Prüfungsflut und Verschulung gesetzt. Um den Studierenden außerdem eine größere Mobilität während des Studiums zu ermöglichen, sollen an anderen Hochschulen erworbene Studien- und Prüfungsleistungen wesentlich großzügiger anerkannt werden. Schließlich sollen Prüfungsordnungen künftig sogenannte Mobilitätsfenster, also Zeiträume für Aufenthalte an anderen, insbesondere ausländischen Hochschulen, eröffnen. Weiterhin solle der Zugang zu einem Masterstudiengang erleichtert werden, indem vom Gesetz her keine besonderen Zugangsvoraussetzungen mehr zwingend festgelegt würden.

Größere Autonomie und mehr Gestaltungsspielraum für die Hochschulen:
Eine zentrale Maßnahme im Gesetzentwurf, die der Profilbildung der Hochschulen zugute komme, sei die Stärkung der Rolle der Präsidentin oder des Präsidenten. Zur Umsetzung von strategisch wichtigen Entscheidungen sollen sie zukünftig über einen bestimmten Anteil der Mittel für die Hochschulen entscheiden können. Außerdem würden die Aufgaben der Präsidentin oder des Präsidenten in Berufungsverfahren erweitert. Sie sollen am Verfahren mitwirken, insbesondere im Hinblick auf die Zusammensetzung der Berufungskommission und die Einschaltung externer Gutachterinnen und Gutachter, um auf einheitliche Qualitätsmaßstäbe hinzuwirken. Darüber hinaus bestehe die Möglichkeit, das Berufungsrecht zeitlich befristet vom Ministerium ganz auf die Präsidentin oder den Präsidenten einer Hochschule zu delegieren. Auch die Genehmigung von Prüfungsordnungen erfolge künftig durch die Hochschulleitung und nicht mehr durch das Ministerium. Das Ministerium solle aber ein Widerspruchsrecht erhalten, insbesondere um im Sinne der Forderungen der Studierenden die Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses vor Ort begleiten zu können. Eine weitere wichtige Forderung der Studierenden sei aufgegriffen worden: Zukünftig soll mindestens eines der fünf hochschulinternen Mitglieder des Hochschulrats der Gruppe der Studierenden angehören. Stärker berücksichtigen sollen die Hochschulen künftig auch die Bedürfnisse ehrenamtlich engagierter Studierender. Ein weiterer Punkt der Novelle sähe die rechtliche Absicherung der finanziellen Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten vor.

Eine weitere wichtige Änderung sei die gesetzliche Verankerung der Forschungskollegs. Die Universitäten könnten künftig ihre exzellenten Forschungsbereiche in einem solchen Kolleg zusammenfassen. Für die Universitäten entstünden auf diese Weise neue Einheiten, die im Bereich der Spitzenforschung zielgerichtet mit eigenen Stellen und Mitteln und einer eigenen Berufungsstrategie agieren könnten. Dadurch erhielten die bislang erprobten Modelle (u. a. das Gutenberg Forschungskolleg der Johannes Gutenberg-Universität Mainz) einen gesetzlichen Rahmen, der die Strukturen und Abläufe regle und eine Grundlage für deren Weiterentwicklung schaffe. Im Nachgang zur Anhörung wurden die Regelungen zur Verleihung einer außerplanmäßigen Professur flexibilisiert. Auf diese Weise werde den Hochschulen insbesondere die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen, wie den Max-Planck-Instituten, erleichtert.

Im Zuge der Novellierung solle der sogenannte Vergaberahmen, der den Gesamtbetrag für Leistungsbezüge für Professorinnen und Professoren an Hochschulen begrenzt, aufgehoben und ersetzt werden. Gemeinsam mit den Hochschulen und im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen sei ein alternatives, kostenneutrales, aber deutlich flexibleres und weniger verwaltungsintensives Verfahren zur leistungsgerechten Besoldung von Professorinnen und Professoren erarbeitet worden, dessen Grundzüge im Landesbesoldungsgesetz verankert werden sollen.

Im Zuge der Übertragung von mehr Kompetenzen auf die Hochschulen würden diese verpflichtet, die Verantwortung für die interne Qualitätssicherung zu übernehmen. Sie müssten künftig ein umfassendes Qualitätssicherungssystem vorhalten, das alle Bereiche durchdringt und die Einhaltung hoher Standards in Forschung und Lehre garantiert.
 
Weitere Öffnung der Hochschulen für beruflich Qualifizierte:
Ein besonderes Anliegen der Landesregierung sei es, für beruflich qualifizierte Personen die Zugangsmöglichkeiten zum Hochschulstudium weiter zu vereinfachen. Während Meisterinnen und Meister sowie gleich Qualifizierte derzeit bereits an allen Hochschulen einen ihrem Beruf verwandten Studiengang studieren könnten, erhielten sie künftig einen fachlich unbeschränkten Zugang zu allen Hochschulen. Personen, die eine berufliche Ausbildung mit qualifiziertem Ergebnis abgeschlossen hätten, könnten nach mindestens zweijähriger beruflicher Tätigkeit ohne den Umweg über ein Probestudium jedes Studium an einer Fachhochschule aufnehmen. An Universitäten stehe der Weg zu allen Studiengängen offen, die mit der Berufsausbildung verwandt sind. Darüber hinaus werde im neuen Hochschulgesetz eine Experimentierklausel verankert, die es ermögliche, noch über die eben genannten Regelungen hinauszugehen. „Wir gehen in Rheinland-Pfalz schon lange den Weg, die Hochschulen für beruflich Qualifizierte zu öffnen und die Übergänge zwischen allgemeiner, beruflicher und hochschulischer Bildung zu erleichtern“, erklärte Ministerin Doris Ahnen. „Dieser weitere Schritt zur Öffnung der Hochschulen ist mir besonders wichtig aus Gründen der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung sowie auch eines sozial gerechteren Hochschulzugangs. Wir müssen alle Wissensressourcen, Begabungen und Talente junger Menschen aufgreifen, insbesondere wenn es darum geht, durch erstklassige Ausbildung dem Fachkräftemangel zu begegnen.“

Die von mehreren Seiten geäußerte Kritik in der Anhörung an den Änderungen im Bereich der Studierendenwerke sei aufgenommen worden. Die ursprünglich vorgesehene hervorgehobene Stellung der Kanzlerin oder des Kanzlers im Verwaltungsrat entfalle, stattdessen werde die Fachaufsicht des Ministeriums beibehalten. Die zweijährige Amtszeit der Studierendenvertreter im Verwaltungsrat werde wieder auf eine einjährige reduziert.

Außerdem werde die Landeskinderregelung im Hinblick auf das Studienkonto aufgehoben. Damit sei gesetzlich garantiert, dass künftig auch weiterhin jeder Studierende in Rheinland-Pfalz - unabhängig von seinem Wohnort - ein Studienkonto erhalte. Ursprünglich als Schutz vor einem zu großen Andrang aus benachbarten Ländern mit Studiengebühren vorgesehen, könne die Regelung nach Abschaffung der Studiengebühren in Hessen und im Saarland und angesichts der bundesweiten Vereinbarungen im Hochschulpakt entfallen.

Insgesamt diene das neue Hochschulgesetz auch der Rechtsvereinfachung und dem Verzicht auf nicht mehr notwendige Vorgaben.

„Mit der verbesserten finanziellen Ausstattung der Hochschulen durch das Programm Wissen schafft Zukunft und aktuell auch durch das Konjunkturprogramm sollen nun konsequenterweise auch die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten weiterentwickelt werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Änderungen im Hochschulgesetz sowohl die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Wettbewerb um Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Studierende und Mittel weiter verbessern als auch die Studierbarkeit der Studiengänge sichern werden“, so Ministerin Ahnen.

Der genaue Wortlaut des Gesetzentwurfes findet sich im Internet unter: www.mbwjk.rlp.de/service/rechtsvorschriften/

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