„Die Marienkapelle im Puricelli-Stift in Rheinböllen ist ein denkmalgeschütztes Kleinod. Die Erhaltung und Sicherung solcher denkmalgeschützten Gebäude, die einen wichtigen Beitrag zur Identität und Attraktivität unseres Landes leisten, ist oft mit großen Herausforderungen und Engagement verbunden. Es freut mich, dass wir mit unserem Landesanteil in Höhe von 180.000 Euro zur Erhaltung dieses Kulturdenkmals beitragen können“, sagte Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
“Wir freuen uns sehr, dass der Bund und das Land die Restaurierung mit einer hohen Förderung unterstützen. Zusammen mit weiteren Zuschüssen und erbetenen Spenden kann damit die Erhaltung dieser denkmalgeschützen Gebäude zukunftssicher gemacht werden”, so Franz-Josef Lauer, Geschäftsführer der Puricelli’schen Stiftung Rheinböllen.
Die Puricelli’sche Stiftung wurde 1864 als Stiftung katholisches Waisenhaus Rheinböllen von der Industriellenfamilie Heinrich und Eugénie Puricelli gegründet. Die Zuwendung von Bund und Land ermöglicht umfangreiche Restaurierungsarbeiten an und in der Marienkapelle und an dem zum Puricelli-Stift gehörenden ehemaligen Krankenhaus, in dem heute ein Konvent indischer Schwestern untergebracht ist. Mit der Fördersumme wird der Außenbereich der Marienkapelle instandgesetzt, die Wand-und Glasmalereien sowie das Bodenmosaik restauriert und eine Neuanlage der Heizung aus konservatorischen Gründen durchgeführt. Hinzu kommen noch Restaurierungsarbeiten an Ausstattungsgegenständen. Die Arbeiten am ehemaligen Krankenhaus beinhalten Verputz- und Verfugungsarbeiten sowie Reparaturen am Fachwerk, am Naturstein und am Dach.
„Denkmalschutz und Denkmalpflege gehören zu den tragenden Säulen der rheinland-pfälzischen Kulturpolitik. Es ist erfreulich und wichtig, dass wir mit Hilfe unserer ‚Mittel zur Erhaltung nichtstaatlicher Kulturdenkmäler‘ unser kulturelles Erbe in Rheinland-Pfalz maßgeblich unterstützen“, ergänzte Denis Alt.
Die Fördermittel des Bundes stammen aus dem Denkmalschutzprogramm IX der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur. Mit diesen werden grundsätzlich Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an unbeweglichen Baudenkmälern und Orgeln, die das nationale kulturelle Erbe mitprägen, unterstützt. Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch Länder, Kommunen, Eigentümer und durch bürgerschaftliches Engagement ergänzt. Die Mittel kommen deutschlandweit vor allem auch kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zugute.