„Die Studierenden sollen keinen individuellen Nachteil aus der Pandemie erleiden. Auch BAföG-Bezieherinnen und Bezieher sollen sich keine Sorgen machen müssen, ob die Förderzeit wegen der Pandemie ausreichen wird. Die Erhöhung der Regelstudienzeit schafft hier Klarheit und Planungssicherheit“, ergänzt der Wissenschaftsminister. „Damit haben wir als Land in unserer Verantwortung gehandelt, nun ist der Bund am Zug um auch für die Staatsexamens-Studiengänge eine Verlängerung der Regelstudienzeit zu ermöglichen. Hier habe ich bereits das Gespräch innerhalb der Kultusministerkonferenz gesucht, um das Thema gemeinsam beim Bund zu platzieren.“
Das neue Hochschulgesetz wird aller Voraussicht im Oktober im Staatsanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten. Die Regelung zur Verlängerung der Regelstudienzeit tritt rückwirkend in Kraft.