Das in der UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen formulierte Ziel einer „inklusiven Bildung“ – also eines weitestgehend gemeinsamen Bildungsangebots für Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen – sei für die Landesregierung eine wichtige Vorgabe, hielt die Bildungsministerin fest. „In sehr vielen Schulen im Land nehmen behinderte Schülerinnen und Schüler – teilweise unterstützt von so genannten Integrationshelferinnen und -helfern – ganz selbstverständlich am normalen Unterricht von Grundschulen und weiterführenden Schulen teil. Das Land hat darüber hinaus für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf seit 2001 das Netz von Schwerpunktschulen, die für die für die gemeinsame pädagogische Betreuung und Unterrichtung von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern eine zusätzliche Personalausstattung an Förderschullehrkräften und sozialpädagogischen Fachkräften erhalten, stetig weiter ausgebaut.“ Dieses Netz umfasse aktuell 172 Schwerpunktschulen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I, in denen mehr als 3.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ unterrichtet würden.
„Unser erklärtes Ziel ist es, die Integration von Kindern und Jugendlichen mit einer Beeinträchtigung weiter zu verbessern und ihnen zugleich eine möglichst umfassende und hochqualifizierte individuelle Förderung zu sichern“, hielt Doris Ahnen weiter fest. Um dem Wunsch von Eltern und der übergreifenden politischen Zielsetzung nach einem gemeinsamen Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Beeinträchtigungen möglichst weitgehend Rechnung zu tragen, wolle die Landesregierung das Netz der Schwerpunktschulen, in denen beide Schülergruppen integrativ unterrichtet werden, weiter ausbauen und zugleich das Angebot der Förderschulen inhaltlich und konzeptionell weiterentwickeln.