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Schülerbeförderung wird neu geregelt

Die Regelungen für die Kostenbeteiligung von Eltern an der Schülerbeförderung müssen überarbeitet werden. Diesen Tenor der heute vom Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz verkündeten Entscheidung werde die Landesregierung selbstverständlich aufgreifen, unterstreicht Bildungsministerin Doris Ahnen. „Wir werden die schriftliche Urteilsbegründung analysieren und auf dieser Grundlage zügig einen Neuregelungsvorschlag erarbeiten“, sagte sie. Der Verfassungsgerichtshof habe dem Gesetzgeber für eine Neuregelung der Kostenbeteiligung von Eltern an der Schülerbeförderung eine Frist bis zum 31.Juli 2012 gesetzt.

Die Bildungsministerin erinnerte daran, dass die seit Jahrzehnten übereinstimmende Auffassung von Landesregierung und Landtag zur unterschiedlichen Behandlung von „Pflichtschulen“ und „Wahlschulen“ bei der Schülerbeförderung in der Sekundarstufe I in der Vergangenheit durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt worden war. Als „Pflichtschulen“ wurden in der Vergangenheit die Hauptschulen eingestuft, deren Bildungsgang seit dem Start der Schulstrukturreform 2008 die Realschulen plus anbieten, während die anderen weiterführenden Schularten (insbesondere Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen) als „Wahlschulen“ gelten. Im Zuge der Schulstrukturreform hat das Land deutliche Verbesserungen bei der Schülerbeförderung für viele Eltern beschlossen. Mit der Einführung der Realschule plus sind alle Schülerinnen und Schüler dieser Schulart von einem Eigenanteil an der Schülerbeförderung befreit. Darüber hinaus müssen Schülerinnen und Schüler insbesondere von Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen nur dann einen Eigenanteil leisten, wenn bestimmte Einkommensgrenzen überschritten sind. Davon haben mehr als 25.000 Schülerinnen und Schüler profitiert. Mit der Neuregelung hat das Land die Zuschüsse für die Schülerbeförderung an die Kommunen als Träger der Schülerbeförderung angehoben. Sie wachsen auf der Basis einer Vereinbarung zwischen Land und Kommunen schrittweise um bis zu 15 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr im Jahr 2014. Auch bei einer Neuregelung seien entsprechende Abstimmungen mit den Kommunen erforderlich, hielt Bildungsministerin Ahnen fest. 

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