„Die anstehenden religiösen Feierlichkeiten sind hohe Feste der Glaubensgemeinschaften. Bereits zu Weihnachten und Chanukka haben die Gemeinden bewiesen, dass eine verantwortungsvolle Feier unter strengen Hygieneauflagen auch in Präsenzform möglich ist. So bieten die Kirchen auch in diesen Wochen Streamings und Freiluftveranstaltungen neben den üblichen Formaten in Präsenzform an. Auf große Ansammlungen wird verzichtet“, so Staatssekretär Denis Alt. „Ich halte es für wichtig, dass damit der umsichtige, verantwortungsvolle rheinland-pfälzische Weg auch im Umgang mit den Gottesdiensten fortgesetzt werden kann.“
Die 18. Corona-Bekämpfungsverordnung sieht vor, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften Gottesdienste unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen durchführen dürfen. Gemeinde- und Chorgesang sind nach wie vor nicht möglich. Zwischen aufeinander folgenden Feierlichkeiten ist mindestens eine Stunde Freiraum zum Lüften der Räumlichkeiten vorzusehen. Die Kontaktnachverfolgung muss gewährleistet sein. Gottesdienste, die den Charakter einer größeren Veranstaltung erreichen, sind weiterhin untersagt. In geschlossenen Räumen ist eine medizinische Gesichtsmaske oder eine Maske mit KN95/98- oder FFP2-Standard zu tragen. Von der Maskenpflicht sind religiöse Funktionsträger, wie Geistliche, Lektorinnen und Lektoren oder Vorbeterinnen und Vorbeter etc., ausgenommen.