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Staatssekretär Denis Alt überreicht Bewilligungsbescheide an Krankenhaus St. Marienwörth Bad Kreuznach

Der Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Denis Alt, hat dem Krankenhaus St. Marienwörth drei Bewilligungsbescheide in Gesamthöhe von 1.804.195,16 Euro überreicht. Die Einrichtung will mit den Mitteln die Informationssicherheit, die digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie die Entscheidungsunterstützung weiter ausbauen.
(Vorne v. links): Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Denis Alt, übergibt den Bewilligungsbescheid aus dem Krankenhauszukunftsfond des Landes Rheinland-Pfalz an den kaufmännischer Vorstand Joachim Domann (hinten v. links) und an die Mitglieder der hausinternen Projektgruppe Matthias Thiele, Medizinischer Vorstand Dr. med. Matthias Bussmann, Christine Urban und Dr. med. Lennart Zimniak im Innenhof des Krankenhauses St. Marienwörth vor der Skulptur der Gebenden.

„Die bewilligten Digitalisierungsmittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds sind ein wichtiger Beitrag zur zukunftsweisenden Stärkung des Krankenhausstandorts – konkret hier vor Ort und somit natürlich für die Patientinnen und Patienten im ganzen Land. Nicht erst die Pandemie hat uns allen deutlich gemacht, wie wertvoll unsere Krankenhäuser im Land sind. Wir schreiben die Krankenhausversorgung auf hohem Niveau fort, damit die Menschen im Land bedarfsgerecht, schnell und umfassend versorgt werden können“, sagte Staatssekretär Alt bei der Übergabe des Bescheids. Hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung sei ein zentraler Punkt der Regierungsarbeit dieser Legislaturperiode.

„Die Digitalisierung unseres Krankenhauses St. Marienwörth ist uns ein wichtiges Anliegen, weil die Maßnahmen medizinisches wie pflegerisches Personal entlasten, die Patientensicherheit fördern und grundsätzlich die Zukunftsfähigkeit unseres Hauses sicherstellen. Wir sind froh, dass die Politik diese Notwendigkeit erkannt hat und uns durch diese finanziellen Mittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds unterstützt. Ich möchte mich ganz ausdrücklich bei unserer hausinternen Projektgruppe bedanken, die durch ihr großes Engagement dafür gesorgt hat, dass wir hier schon so viele Projektschritte wie beispielsweise die digitale Patientenakte umsetzen konnten.“, sagte der medizinische Vorstand Dr. Matthias Bussmann.

Mit dem Inkrafttreten des Krankenhauszukunftsgesetzes am 29. Oktober 2020 wurde der Krankenhauszukunftsfonds geschaffen, um die Krankenhäuser zu modernisieren. Der Fonds umfasst elf verschiedene Fördertatbestände. Gefördert werden hierbei u.a. Investitionen in moderne Notfallkapazitäten und eine bessere digitale Infrastruktur, z. B. Patientenportale, elektronische Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen, digitales Medikationsmanagement, Maßnahmen zur IT-Sicherheit sowie sektorenübergreifende telemedizinische Netzwerkstrukturen. Die Maßnahmen werden zu 70 Prozent aus Bundesmitteln gefördert. Für Rheinland-Pfalz stellt der Bund hierfür rund 140 Millionen Euro bereit. Das Land Rheinland-Pfalz ergänzt diese Förderung in voller Höhe und stellt daher rund 60 Millionen Euro für die Ko-Finanzierung zur Verfügung. Dadurch verbleibt den Krankenhäusern in Rheinland-Pfalz kein Eigenanteil. Verwaltet wird der Krankenhauszukunftsfonds durch das Bundesamt für Soziale Sicherung.

Das Land Rheinland-Pfalz hat für das Antrags- und Bewilligungsverfahren zur Umsetzung des Krankenhauszukunftsfonds auf Basis und in Ergänzung der „Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenhausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten“ des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des Bundesministeriums für Gesundheit sehr schnell eigene Verfahrensregelungen (https://mwg.rlp.de/de/themen/gesundheit/krankenhauswesen/finanzierung-entgelte/) aufgesetzt, die das Antragsverfahren für die rheinland-pfälzischen Krankenhäuser festlegen. In diesen wurde das Antragsverfahren zum Krankenhauszukunftsfonds in Rheinland-Pfalz in zwei Abschnitte unterteilt:

•          Hauptantragsverfahren                 01.04.2021 bis 31.05.2021

•          Nachverteilungsverfahren             15.09.2021 bis 15.10.2021

Rheinland-Pfalz hatte alle 247 als förderfähig bewerteten Anträge aus dem Hauptantragsverfahren bereits bis zum 20. August 2021 beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt.

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