„Wir nehmen die Einschätzungen der Studierenden über die herausfordernde Situation sehr ernst. Das Land hat bereits umfassende finanzielle und organisatorische Maßnahmen eingeleitet, die Studierenden und Hochschulen in der Pandemie zu unterstützen“, so Denis Alt, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. „Mit dem 50 Millionen Euro umfassenden Sonderprogramm unterstützen wir notwendige Digitalisierungsmaßnahmen in den Hochschulen. So wollen wir Forschung, Lehre und Verwaltung in der Pandemie stärken.“
Zentrale Elemente des Gesprächs waren mögliche Öffnungsperspektiven, die Öffnung des BAföG-Bezugs sowie die Prüfungssituation an den rheinland-pfälzischen Hochschulen. Die Landesregierung hat im April dieses Jahres eine neue Landesverordnung zu elektronischen Fernprüfungen veröffentlicht, die eine rechtssichere Durchführung von Onlineprüfungen ermöglicht. Die Verordnung gibt den Hochschulen die rechtliche Grundlage, Fernprüfungen in der Pandemie durchzuführen. Studierende sollen so trotz der Pandemie nicht in ihrem Studienfortschritt eingeschränkt werden.
Hannah Trippner, Referentin für Hochschulpolitik des AStA der Universität in Landau, betonte für die Vertreterinnen und Vertreter der LandesAStenKonferenz: „Trotz der Vielzahl an studentischen Problemen finden ihre Perspektiven in vielen Verordnungen und Bundesbeschlüssen bislang wenig Platz. Doch gerade einer Gruppe wie die der Studierenden, die sowohl im Laufe der Pandemie als auch momentan in Zeiten der Impfstoffknappheit Geduld und Solidarität beweisen, muss jetzt ebenso Beachtung und Solidarität entgegengebracht werden. Wir halten es für wichtig, frühzeitig geeignete Konzepte zu entwickeln, um schrittweise eine Rückkehr zum sozialen Raum Hochschule zu ermöglichen. Darüber hinaus konnten wir deutlich machen: Sowohl die Regelungen zu Fernprüfungen als auch die Verlängerung im BAföG sind in der Praxis unzureichend umgesetzt. Deshalb freut es uns, dass das Wissenschaftsministerium hier Unterstützung signalisierte.“
Die Landesregierung wird zudem eine Änderung des Hochschulgesetzes auf den Weg bringen, mit der die individuelle Regelstudienzeit um jeweils ein weiteres Semester für das letzte Winter- und das laufende Sommersemester verlängert werden wird. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Regelstudienzeit für das digitale Sommersemester 2020 erweitert. Damit die Studierenden bei der BAföG-Unterstützung keine Nachteile haben, soll das Sommersemester 2021 ebenfalls förderungsrechtlich als „Null-Semester“ gewertet werden. Damit wird sichergestellt, dass BAföG-Empfängerinnen und -Empfänger keine Nachteile erleiden müssen, sofern notwendige Leistungsnachweise nicht erbracht werden konnten. Das Wissenschaftsministerium hat für die BAföG-Ämter in Rheinland-Pfalz, wie bereits in den vergangenen zwei Pandemie-Semestern, entsprechende Regelungen getroffen. Staatssekretär Alt sicherte den Studierenden zu, für eine konsequente Umsetzung nochmals auf die Ämter zuzugehen.
„Die Pandemie hat viele Studierende in finanzielle Probleme gebracht. Der Nothilfefonds des Bundes und die Bildungskredite der KfW sind hier ein erster Schritt. Wir als Landesregierung hätten uns eine weitere Öffnung des BAföG gewünscht. Dies wäre ein nachhaltiger und konsequenter Schritt gewesen, die Studierenden in Notlagen zu unterstützen“, so Alt.
Mit einem im letzten Jahr neu aufgesetzten Sonderprogramm unterstützt das Land mit 50 Millionen Euro die Digitalisierung der Hochschulen. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf digitalen Angeboten im sogenannten „Student Life Cycle“, also der Weg der Studierenden von der Einschreibung bis zum Abschluss des Studiums. Auch werden weitere Digitalisierungsmaßnahmen in den Bibliotheken, Rechenzentren, Verwaltungen sowie in der Lehre gefördert.
Die Studierendenvertreterinnen und -vertreter legten dar, dass die baldige Öffnung räumlicher Angebote zum Lernen und Leben am Campus als notwendig angesehen werden. Dies solle im Hinblick auf ein sich positiv entwickelndes Pandemiegeschehen bedacht werden. Der Staatssekretär sicherte zu, Möglichkeiten in den kommenden Verordnungen vorzusehen, sofern das Infektionsgeschehen dies zulasse.
Für die kommenden Wochen wurde ein Folgegespräch zwischen der LAK und dem Wissenschaftsministerium vereinbart.