| Religion

Weihnachtsgottesdienste: Zusammenkünfte mit Großveranstaltungscharakter vermeiden

Mit der heute herausgegebenen ersten Änderungsverordnung zur 14. Corona-Bekämpfungsverordnung regelt die Landesregierung auch die religiösen Feierlichkeiten in der Weihnachtszeit. Dabei müssen Abstand, Maskenpflicht und weitere Hygienebestimmungen wie bisher eingehalten werden. Veranstaltungen mit Großveranstaltungscharakter sollen ausdrücklich vermieden werden. Eine Obergrenze mit maximal 100 Personen gilt künftig sowohl in Innenräumen als auch für Freiluftveranstaltungen. Damit reagierte das Land auch auf Anfragen zu Feierlichkeiten mit einer deutlich höheren Personenanzahl.
Matthiaskapelle in Kobern, (c) GDKE / Pfeuffer

„Die Religionsausübung ist für die Landesregierung ein sehr hohes Gut und Weihnachten ist für die Christinnen und Christen ein besonderes Fest. Wir verstehen, dass die Zusammenkunft an einem solchen Tag von großer Wichtigkeit in der religiösen Praxis ist. Daher haben Bund und Länder sich auch darauf verständig, Festfeierlichkeiten möglich zu machen“, so Denis Alt, Staatssekretär im für Religionsgemeinschaften zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur. „Doch angesichts der schwierigen Situation appellieren wir an die Kirchen und Religionsgemeinschaften, die Feierlichkeiten besonders sensibel und verantwortungsvoll durchzuführen und sämtliche Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren.“

Bereits in der Vereinbarung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten sowie der Bundeskanzlerin wurde festgehalten, dass religiöse Zusammenkünfte mit Großveranstaltungen vermieden werden müssen. 

„Wir befinden uns seit Wochen in einem konstruktiven Dialog mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften. Die Hygienekonzepte der Kirchen und Religionsgemeinschaften lassen aktuell keine Großveranstaltungen in den Kirchen und Domen des Landes zu. Mit der Personenbegrenzung auf 100 Personen begrenzen wir auch Versammlungen im Freiluftbereich. Hier reagiert die Landesregierung auch auf geplante Veranstaltungen mit einem deutlich größeren Personenkreis. Damit haben wir in Rheinland-Pfalz Auflagen, mit denen wir dem Gesundheitsschutz besonders Rechnung tragen“, so Staatssekretär Alt.
 

Teilen

Zurück