Landesförderung PJ-Tertial Allgemeinmedizin
Mit der PJ-Förderung unterstützt das Land Studierende finanziell, die sich während des praktischen Jahres für ein Tertial in der Allgemeinmedizin entscheiden. Das PJ im Bereich der Allgemeinmedizin hilft insbesondere denjenigen, die praktische Erfahrungen in einer Hausarztpraxis sammeln wollen. Viele Studierende sind nach diesen Erfahrungen positiv überrascht, wie vielseitig und abwechslungsreich das Aufgabenspektrum in der Allgemeinmedizin ist.
Wer kann eine Förderung beantragen?
Alle Studierenden, die das PJ-Tertial (Allgemeinmedizin) in einer akkreditierten akademischen Lehrpraxis in Rheinland-Pfalz antreten.
Bis zu welcher Höhe kann gefördert werden?
Für PJ-Tertiale mit Beginn ab PJ-Frühjahr 2025 (Start 19.05.25) können bis zu 3.420 Euro für das gesamte Wahltertial beantragt werden (entspricht 855 Euro je Monat). Dies schließt auch das letzte Tertial des PJ-Herbst 2024/25 ab dem 30.6.2025 mit ein.
Diese Höhe der Förderung wurde angelehnt an die Höchstbeträge für Geld- und Sachleistungen, welche PJ-Studierende in Lehrkrankenhäusern maximal bekommen können. Dies soll sicherstellen, dass das PJ-Tertial in Hausarztpraxen finanziell mindestens genauso attraktiv ist wie ein Wahl-Tertial im stationären Bereich. In besonderen Fällen (z.B. von Tertialen abweichende Zeiträume) kann die Gesamthöhe der Förderung entsprechend abweichen; hierzu kann dann die Bewilligungsbehörde im Vorfeld Auskunft geben.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Förderantrag ist an die Bewilligungsbehörde zu richten. Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Baedekerstraße 2 - 20
56073 Koblenz
www.lsjv.rlp.de
Ansprechperson:
Egon Lewin
Telefon: 0261 4041-314
Fax: 0261 4041-77314
E-Mail: lewin.egon(at)lsjv.rlp.de
Hinweise zur Antragstellung
Dem Antrag beizufügen sind eine Immatrikulationsbescheinigung sowie eine Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung des Zweiten Abschnitts der ärztlichen Prüfung (M2).
Der Förderantrag ist frühzeitig vor Beginn des Tertials an die Bewilligungsbehörde zu richten. Stellen Sie Ihren Antrag mit genügend Vorlauf, damit die Bewilligungsbehörde Ihnen vor Beginn des Tertials eine Bewilligung aussprechen kann. Bitte stellen Sie auch dann frühzeitig einen Antrag, falls Ihnen die M2 - Bescheinigung oder die Immatrikulationsbescheinigung für den relevanten Zeitraum noch nicht vorliegen sollte. Diese können in Absprache mit der Bewilligungsbehörde nachgereicht werden.