Das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium hat kurzfristig ein Verfahren zur Antragstellung implementiert, durch welches bereits am 16. Dezember 2021 die erste Auszahlung an die berechtigten Krankenhäuser rückwirkend für die Kalenderwochen 44 – 46 erfolgen konnte. Für diesen Zeitraum wurden insgesamt rund 2,8 Mio. Euro an 51 Krankenhäuser ausgezahlt. Die nächste Auszahlung wird am 04. Januar 2022 erfolgen und dann gleich 4 Wochen umfassen. „Ich bin froh, dass eine zeitnahe erste Auszahlung für einen Zeitraum von drei Wochen vorgenommen werden kann. Insbesondere die vom Bundesgesetzgeber vorgegebenen kurzen Fristen – die Krankenhäuser müssen unter anderem bereits die in der vorhergehenden Kalenderwoche entlassenen Patientinnen und Patienten melden – sind durchaus sportlich und stellen alle Beteiligten vor große Herausforderungen“, so Gesundheitsstaatssekretär Dr. Denis Alt. Es seien zwingend Nachbesserungen auf Bundesebene erforderlich. Auch war die Vereinbarung der Spitzenverbände, die das Nähere zum Verfahren regelt, erst kurz vor dem ersten Meldetermin vom GKV-Spitzenverband unterschrieben worden, was die Umsetzung zusätzlich erschwert habe.
Derzeit werden in den Krankenhäusern wieder vermehrt elektive, nicht zwingend medizinisch notwendige Eingriffe verschoben, um Kapazitäten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Personen freizuhalten. „Für die damit verbundenen Erlösausfälle benötigen die Krankenhäuser jedoch einen finanziellen Ausgleich,“ erklärt Dr. Alt weiter. Daher begrüße er das mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 wieder eingeführte – modifizierte – Ausgleichszahlungsverfahren. Dieses ist derzeit befristet bis zum 31. Dezember 2021, man habe sich aber auf Bundesebene für eine angemessene Verlängerung eingesetzt. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die flächendeckende stationäre Versorgung in Rheinland-Pfalz weiterhin zu sichern“, so der Staatssekretär. Aktuell sei eine Verlängerung zumindest bis zum 19. März 2022 seitens des BMG vorgesehen. Dies sei aber aus Sicht der Landesregierung noch nicht ausreichend. Rheinland-Pfalz setzet sich daher auf der Bundesebene aufgrund der Pandemieentwicklungen für eine weitere angemessene Verlängerung des Ausgleichszahlungsverfahrens zur wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken ein.
Auch bei der Umsetzung des „Ausgleichszahlungsverfahrens 3.0“ werde man alles daran setzen, dass auch hier wieder möglichst kurzfristig erste Auszahlungen an die berechtigten Krankenhäuser erfolgen können. „Die Krankenhäuser und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kämpfen seit nunmehr fast 2 Jahren im Rahmen der Pandemie nahezu täglich um Menschenleben, sind auch über die Feiertage im Einsatz und mehr als sonst gefordert,“ fügt der Gesundheitsstaatssekretär hinzu. Gerade jetzt gegen Ende des Jahres gebühre dem unermüdlichen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Krankenhäusern umso mehr auch wieder unser aller Dank.