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Alt: Kurzfristige finanzielle Hilfen für die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz aufgrund der Sonderbelastungen durch das Coronavirus

Mit dem Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. November 2021 haben Krankenhäuser, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Patientinnen und Patienten versorgen die Möglichkeit erhalten, einen Versorgungsaufschlag zu beantragen.

 

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