| Corona-Schutzimpfung

Auffrischungsimpfungen starten ab September

In Rheinland-Pfalz können die Auffrischungsimpfungen ab kommendem Mittwoch, 1. September, starten. Die Kampagne wendet sich an über 80jährige, Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression und Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit. Ebenso können Bewohnerinnen und Bewohner sowie Beschäftigte von Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe eine Auffrischungsimpfung erhalten. Die Impfungen werden durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. In den Einrichtungen erfolgen diese vor Ort, jeweils bei Bedarf unterstützt durch mobile Impfteams. Das Gesundheitsministerium und das Sozialministerium haben heute die Einrichtungsleitungen entsprechend informiert und befinden sich weiterhin im Austausch mit den Einrichtungen der Altenhilfe und EGH dazu.

„Wir sind in der Impfkampagne weit gekommen. Fast 60 Prozent der Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind schon vollständig geimpft“, berichtet Gesundheitsminister Clemens Hoch. „Wir wollen die Risikogruppen für den anstehenden Herbst bestmöglich schützen. Daher hat die Gesundheitsministerkonferenz Auffrischungsimpfungen beschlossen. Wir werden diese gemeinsam mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten durchführen und bei Bedarf zusätzlich mobile Teams einbeziehen. Ich danke an dieser Stelle der Kassenärztlichen Vereinigung für die gute und kooperative Zusammenarbeit.“

Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz Dr. Peter Heinz erklärt dazu: „Für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gehören Impfungen zu ihren Routineaufgaben. Sie stehen daher auch für die anstehenden Auffrischungsimpfungen gerne zur Verfügung.“

„Der frühe Start und die konsequente Umsetzung der Impfkampagne in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe hat entscheidend dazu beigetragen, dass wir dort heute nur noch wenige Infektionen und so gut wie keine schweren Krankheitsverläufe mehr verzeichnen. Jetzt geht es darum, dass wir diesen Fortschritt in der Pandemiebekämpfung durch Auffrischungsimpfungen sichern“, betonte Sozialminister Alexander Schweitzer.

Möglich sind Auffrischungsimpfungen für Personen in Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe sowie für Personen mit Immunschwäche oder Immunsuppression sowie Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und Höchstbetagte (ab 80 Jahren), bei denen der Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate zurückliegt.

 

 

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