Als eines der ersten Bundesländer hat Rheinland-Pfalz die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen unterzeichnet, an deren Entstehung und Weiterentwicklung das Gesundheitsministerium seit dem Jahr 2009 mitwirkt. Das Land will damit das Zeichen setzen, Menschen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Dies drückt sich auch in der finanziellen Förderung des Landes im Bereich der Hospizversorgung aus: So erhält der Hospiz- und Palliativverband Rheinland-Pfalz besonders zur Unterstützung ehrenamtlicher Kräfte 250.000 Euro jährlich. Darüber hinaus hat das Land weitere Mittel in Höhe von jährlich 315.000 Euro, im Haushalt eingestellt, mit denen beispielsweise die Kinderhospizarbeit und der Bau stationärer Hospize gefördert werden.
Die Hospizbewegung entstand in Deutschland Anfang der 1980er-Jahre als Interessensvertretung der aufkommenden hospizlichen und palliativen Strukturen. Von Anfang an war das Ehrenamt dabei eine der tragenden Säulen der Hospizbewegung. Neben der tradierten Rolle der Hausärzte, die ihre Patientinnen und Patienten im wahrsten Sinne des Wortes ein Leben lang begleiten, spezialisierten sich in zunehmendem Umfang Ärzte im Bereich der Palliativmedizin. Die verschiedenen Versorgungsformen der Hospiz- und Palliativ-Versorgung (ambulante und stationäre Hospize, Spezialisierte Ambulante Palliativ-Versorgung, hausärztliche Versorgung, Palliativ-Versorgung in Krankenhäusern) sollen sicherstellen, dass eine lückenlose und qualitativ hochwertige Versorgung der Menschen in ihrer letzten Lebensphase gewährleistet ist.