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Ministerialdirektor Daniel Stich: Rund 5,8 Millionen Euro für die Geburtshilfen erhöhen Versorgungssicherheit im ländlichen Raum

Um Geburtshilfeabteilungen in Krankenhäusern zu unterstützen, werden diesen auf bundesgesetzlicher Grundlage nach einem von den Ländern festzulegenden Verteilungsschlüssel zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 120 Millionen Euro jeweils für die Jahre 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt. Für die rheinland-pfälzischen Geburtskliniken stehen damit jeweils rund 5,78 Millionen Euro für 2023 und 2024 zur Verfügung, die nun standortindividuell verteilt werden. Da das Ministerium alle 29 Geburtsstationen im Land als bedarfsnotwendig eingestuft hat, erhält auch jede Einrichtung einen An-teil der finanziellen Förderung.

„Unser Fokus bei der Verteilung der finanziellen Mittel liegt auf den kleinen Geburtskliniken im ländlichen Raum, um die Versorgungssicherheit in der Fläche zu stärken und einen – bei begrenzten Finanzmitteln – dennoch möglichst wirkungsvollen Beitrag zur Sicherung der flächendeckenden geburtshilflichen Versorgung zu leisten. Gleichzeitig wurde die Qualität der geburtshilflichen Versorgung ausreichend berücksichtigt“, sagte Daniel Stich, Ministerialdirektor im Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit. Die Geburtshilfen sollen so finanziell stabilisiert werden, und dies noch bevor die grundlegende Krankenhausreform die Finanzierungsbedingungen ganz grundsätzlich zugunsten der Geburtshilfen ändern werde“, so Stich.

Mit den im Zuge des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes vom 20. Dezember 2022 geänderten Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) wird eine Förderung der geburtshilflichen Versorgung an Klinikstandorten möglich, die von der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde festgelegt werden. Rheinland-Pfalz hat sich in den Bund-Länder-Beratungen zur gesetzlichen Ausgestaltung der Förderung dafür eingesetzt, dass nicht nur einzelne Geburtshilfen gefördert werden, sondern in Abweichung von den Vorschlägen der Regierungskommission eine Förderung in der Breite möglich ist, um den besonderen Herausforderungen der geburtshilflichen Versorgung in einem Flächenland Rechnung zu tragen. Das Gesundheitsministerium hat dafür zunächst die notwendigen Kennzahlen der Kliniken abgefragt, danach eine Bewertungsmatrix entwickelt und nach Erörterung mit Expertinnen und Experten am „Runden Tisch Flächendeckende Geburtshilfe“ die Berechnungsideen sowie die Kriterienanwendung im Krankenhausplanungsausschuss der vergangenen Woche vorgestellt.

„Acht der 29 Geburtskliniken sind in spezieller Weise berücksichtigt worden, da bei ihrem Wegfall mehr als 950 Frauen im Alter von 15 bis 49 Jahren einen längeren Anfahrtsweg als 40 Minuten hätten und somit die flächendeckende Versorgung gefährdet wäre“, betonte Daniel Stich. Dies gelte für das Marienhausklinikum Eifel Bitburg, das DRK Krankenhaus Altenkirchen-Hachenburg mit der Geburtsklinik am Standort in Hachenburg, das Klinikum Idar-Oberstein, den Standort St. Elisabeth Mayen des Gemeinschaftsklinikums Mittelrhein, das Städtische Klinikum Pirmasens, die Hunsrück Klinik kreuznacher Diakonie Simmern, das Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Trier und den Standort St. Elisabeth Krankenhaus des Verbundkrankenhauses Bernkastel/Wittlich. Diesen Kliniken wurden jeweils 100.000 Euro aus der Gesamtsumme zugeordnet. Die restlichen rund 4,9 Millionen Euro wurden auf alle 29 – also auch auf die vorgenannten acht – Geburtskliniken aufgeteilt.

Im Land wird nun in einem mit der Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz (KGRP) vereinbarten Verfahren sichergestellt, dass die zusätzliche Finanzierung für die Krankenhäuser mit Geburtshilfe zum einen gleichzeitig und zum anderen relativ schnell zum 1. Mai 2023 fließen kann.

Die Einzelsummen an die jeweiligen Standorte entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle.

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